Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO

Aktuelle Informationen, Prüfungstermine und Anmeldefristen sind für Sie abrufbar.

Prüfungstermine 2024

Termine 2024 Onlineanmeldung möglich bis:
16.05.2024 – schriftlicher Prüfungsteil
17.05.2024 – mündlicher Prüfungsteil
21.04.2024
20.06.2024 – schriftlicher Prüfungsteil
21.06.2024 – mündlicher Prüfungsteil
26.05.2024
17.10.2024 – schriftlicher Prüfungsteil
18.10.2024 – mündlicher Prüfungsteil
22.09.2024
12.12.2024 – schriftlicher Prüfungsteil
13.12.2024 – mündlicher Prüfungsteil
17.11.2024

Online Anmeldung

Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ist wieder online möglich. Wählen Sie einen Termin aus und melden Sie sich für einen der nächsten Prüfungstermine an → Onlineanmeldung. Sofern ein Termin ausgebucht ist erscheint dieser nicht mehr in der Übersicht.
Wenn Sie die Gebühren nicht selbst zahlen, reichen Sie bitte im Anmeldeprozess das ausgefüllte Formular zur Kostenübernahme ein. → Vordruck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 52 KB)

Zweck und Gegenstand der Sachkundeprüfung gem. § 9 BewachV

(1) Zweck der Sachkundeprüfung nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung ist es, den Nachweis zu erbringen, dass die dort genannten Personen die für die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Bewachungsaufgaben erforderlichen Kenntnisse über die dafür notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachbezogenen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktischen Anwendung erworben haben.
(2) Gegenstand der Sachkundeprüfung sind die in § 7 in Verbindung mit Anlage 2 aufgeführten Sachgebiete; die Prüfung soll sich auf jedes der dort aufgeführten Gebiete erstrecken. 
Als Sachgebiete – und damit Prüfungsfächer – sind in § 7 BewachV genannt:
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
  • Datenschutzrecht,
  • Bürgerliches Gesetzbuch,
  • Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste,
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt"
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Prüfung, Verfahren

Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Die schriftliche Prüfung dauert 120 Minuten und wird digital durchgeführt.
Der mündliche Prüfungsteil soll pro Prüfungsteilnehmer etwa 15 Minuten dauern. Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil mit mindestens 50 Prozent bestanden hat.
Die Prüfung ist bestanden, wenn die Leistungen des Prüflings im schriftlichen Teil und im mündlichen Teil der Prüfung jeweils mindestens mit ausreichend bewertet wurden.
Die Prüfung darf wiederholt werden.

Gebühren

Vollprüfung (schriftlicher und mündlicher Prüfungsteil): 190,00 Euro
Wiederholungsprüfung, nur mündlicher Prüfungsteil: 95,00 Euro
Sollen die Kosten durch die Agentur für Arbeit oder durch das Jobcenter oder andere Dritte übernommen werden, müssen Sie dort vor der Onlineanmeldung die Kostenübernahme beantragen. Hierzu verwenden Sie bitte den Vordruck Kostenübernahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 52 KB).