Geprüfter Finanzanlagenfachmann gem. § 34f GewO

Die Voraussetzungen für die Erteilung der gewerblichen Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler wurden 2013 durch das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts erheblich verschärft.
Neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen haben Gewerbetreibende zukünftig eine Berufshaftpflichtversicherung und die Sachkunde nachzuweisen.
Für die Sachkunde müssen Finanzanlagenvermittler - soweit sie nicht über einen gleichgestellten Abschluss verfügen - eine Prüfung zum "Geprüften Finanzanlagenfachmann IHK"/zur "Geprüften Finanzanlagenfachfrau IHK" erfolgreich ablegen. Das gilt auch für die Beschäftigten eines Gewerbetreibenden, die direkt bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken.

Prüfungsgestaltung

Die Prüfung wird in den Kategorien
Beratung und Vermittlung von Finanzanlageprodukten
§ 34f Abs. 1 Satz 1 GewO
offene Investmentvermögen
§ 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO
geschlossene Investmentvermögen
§ 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO
Vermögensanlagen i.S. § 1 Abs.2 VermAnlG
§ 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO
schriftlich durchgeführt und kann auf Antrag des Prüflings auf einzelne Kategorien beschränkt werden. Der praktische Prüfungsteil wird als Prüfungsgespräch durchgeführt. Die Befreiung vom praktischen Prüfungsteil ist nach § 3 Abs. 5 FinVermV möglich, wenn
  • der Gewerbetreibende eine Erlaubnis nach § 34d oder 34e GewO besitzt und eine Erlaubnis für Investmentfonds beantragen möchte oder
  • die IHK-Sachkundeprüfung als Versicherungsvermittler/-berater absolviert hat oder
  • einen vor dem 01.01.2009 abgelegten Abschluss als Versicherungsfachmann/-frau des BWV besitzt und er eine auf Investmentvermögen beschränkte Prüfung ablegt und
  • der Gewerbetreibende bereits eine beschränkte Erlaubnis besitzt, die er um eine weitere Kategorie erweitern will

Prüfungstermine 2024

Bei verspäteter Anmeldung zu einer Prüfung wird ein Verwaltungskostenzuschlag von 50,00 Euro erhoben. 
Prüfungstermin
durchführende IHK
Anmeldeschluss
27.03.2024
IHK Neubrandenburg
21.02.2024
24.04.2024 – schriftlich
25./26.04.2024 – mündlich
IHK zu Schwerin
27.03.2024
25.09.2024 – schriftlich
26./27.09.2024 – mündlich
IHK zu Schwerin
28.08.2024
23.10.2024
IHK Neubrandenburg
16.09.2024

Hinweis zu den Erstinformatiopnspflichten

Hinweis für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater nach §§ 34f/34h GewO:
Mit Wirkung zum 01.01.2023 wurde aus dem DIHK e.V. die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Versicherungsvermittler sowie -berater haben dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt u.a. die Angabe über die gemeinsame Registerstelle nach § 11a Absatz 1 GewO und Eintragung im Vermittlerregister mitzuteilen (§ 15 Abs. 1 Nr. 9 VersVermV). Für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater nach §§ 34f/34h GewO gilt die Anpassung ebenfalls, sofern zusätzlich eine Erlaubnis nach § 34d GewO besteht.
Konkret sind hierbei Anschrift, Telefonnummer und die Internetadresse der gemeinsamen Stelle im Sinne des § 11a Absatz 1 der GewO und die Registrierungsnummer anzugeben. Als Folge der oben aufgeführten Rechtsformänderung der DIHK als gemeinsame Registerstelle ergibt sich folgendes Beispiel:
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: +0180 600 58 50 (20 Cent/Anruf)
Web: https://www.vermittlerregister.info/ sowie Angabe der jeweiligen Registrierungsnummer

Gebühren

Vollprüfung von drei Kategorien und praktischem Prüfungsteil
370,00 Euro
Vollprüfung von zwei Kategorien und praktischem Prüfungsteil
340,00 Euro
Vollprüfung von einer Kategorie und praktischem Prüfungsteil
310,00 Euro
Teilprüfung - ohne praktischen Prüfungsteil (drei Kategorien)
270,00 Euro
Teilprüfung - ohne praktischen Prüfungsteil (zwei Kategorien)
245,00 Euro
Teilprüfung - ohne praktischen Prüfungsteil (eine Kategorie)
220,00 Euro