Beschleunigte Grundqualifikation Berufskraftfahrer

Aktuelle Informationen, Prüfungstermine 2024 und Anmeldefristen sind für Sie abrufbar.

Prüfungstermine 2024

Bei verspäteter Anmeldung zu einer Prüfung wird ein Verwaltungskostenzuschlag von 50,00 Euro erhoben.  
Termine 2024
Onlineanmeldung
möglich bis:
27.05.2024
06.05.2024
25.06.2024
04.06.2024
15.07.2024
24.06.2024
16.09.2024
26.08.2024
14.10.2024
23.09.2024
11.11.2024
21.10.2024
09.12.2024
18.11.2024
Zusätzliche Prüfungstermine sind nach Bedarf möglich. Sprechen Sie uns an.

Online Anmeldung

Die Anmeldung zur beschleunigten Grundqualifizierung Berufskraftfahrer erfolgt ausschließlich online. Wählen Sie einen Termin aus und melden Sie sich gern für einen der nächsten Prüfungstermine an → Onlineanmeldung. Sofern ein Termin ausgebucht ist erscheint dieser nicht mehr in der Übersicht.
Wenn Sie die Gebühren nicht selbst zahlen, reichen Sie bitte im Anmeldeprozess das ausgefüllte Formular zur Kostenübernahme mit ein. → zum Vordruck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 59 KB)

Zulassungsvoraussetzungen

Um die allgemeine Verkehrssicherheit und die Sicherheit der Fahrer zu verbessern, hat die Europäische Union 2003 vorgeschrieben, dass Fahrer, die Werk-, Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, besonders zu qualifizieren sind. Diese – je nach Voraussetzung – zu erwerbende Grundqualifikation beziehungsweise beschleunigte Grundqualifikation schließt mit einer Prüfung vor der IHK. Sie soll die Absolventen nicht nur für Sicherheitsfragen, sondern auch für einen defensiven Fahrstil, einen rationellen Kraftstoffverbrauch und für die Bedeutung serviceorientierten Handelns sensibilisieren. 

Regelprüfung Güterkraftverkehr / Personenverkehr

  • 140 Stunden Ausbildung - Unterrichtsdauer zu je 60 Minuten, davon zehn Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 („beschleunigte Grundqualifikation Regelprüfung“) nur zugelassen, wer über einen Eintrag im Berufskraftfahrerqualifikationsregister über die Teilnahme am Unterricht der erforderlichen Kenntnisbereiche bei einer anerkannten Ausbildungsstätte verfügt.
Wurde die Zulassung zur Prüfung aufgrund gefälschter Unterlagen oder falscher Angaben ausgesprochen, wird sie von der IHK widerrufen.

Quereinsteiger Güterkraftverkehr / Personenverkehr

  • 96 Stunden Ausbildung - Unterrichtsdauer zu je 60 Minuten, davon zehn Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 („beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger“) nur zugelassen, wer über einen Eintrag im Berufskraftfahrerqualifikationsregister über die Teilnahme am Unterricht der erforderlichen Kenntnisbereiche bei einer anerkannten Ausbildungsstätte verfügt und den entsprechenden Nachweis
  1. für den Straßenpersonenverkehr gemäß § 4 PBZugV (Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009) oder
  2. für den Güterkraftverkehr gemäß § 5 GBZugV (Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009) vorlegt.
Die erforderlichen Nachweise müssen am Prüfungstag im Original vorgelegt werden. Andernfalls erfolgt der Ausschluss von der Prüfung.
Wurde die Zulassung zur Prüfung aufgrund gefälschter Unterlagen oder falscher Angaben ausgesprochen, wird sie von der IHK widerrufen.

Umsteiger Güterkraftverkehr / Personenverkehr

  • 35 Stunden Ausbildung - Unterrichtsdauer zu je 60 Minuten, davon 2,5 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 („beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger“) nur zugelassen, wer über einen Eintrag im Berufskraftfahrerqualifikationsregister über die Teilnahme am Unterricht der erforderlichen Kenntnisbereiche bei einer anerkannten Ausbildungsstätte verfügt und
  1. den Nachweis einer „Grundqualifikation Regelprüfung“/“beschleunigten Grundqualifikation Regelprüfung“ gemäß BKrFQG, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist oder
  2. einen Führerschein mit einem gültigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 für die Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist oder
  3. einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist (C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009 erworben) bzw. (D1, D1E, D, DE vor dem 10.09.2008 erworben) oder
  4. einen Fahrerqualifizierungsnachweis gemäß Anhang II der Richtlinie Nr. 2003/59/EG (ABl Nr. L226/4 vom 10.09.2003), der nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist (C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009 erworben bzw. (D1, D1E, D, DE vor dem 10.09.2008 erworben) oder
  5. eine Fahrerbescheinigung nach Anlage 3 der BKrFQV oder
  6.  eine Fahrerbescheinigung nach § 5 Abs. 3 BKrFQV vorlegt.
Die erforderlichen Nachweise müssen am Prüfungstag im Original vorgelegt werden. Andernfalls erfolgt der Ausschluss von der Prüfung.
Wurde die Zulassung zur Prüfung aufgrund gefälschter Unterlagen oder falscher Angaben ausgesprochen, wird sie von der IHK widerrufen.

Prüfungsdauer

Prüfungsart
Prüfungsdauer in Minuten –
theoretische Prüfung
Regelprüfung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1
90
Quereinsteiger gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2
60
Umsteiger gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3
45

Prüfungsumfang

Kenntnis-bereiche
Kenntnisse Fähigkeiten gem.
Anlage 1  BKrFQV

beschleunigte Grundqualifikation Regelprüfung

beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger

beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger
1.
1.1
Güterkraftverkehr
Personenverkehr
Güterkraftverkehr
Personenverkehr
--
1.2
Güterkraftverkehr
Personenverkehr
Güterkraftverkehr
Personenverkehr
--
1.3
Güterkraftverkehr
Personenverkehr
Güterkraftverkehr
Personenverkehr
--
1.4
Güterkraftverkehr
Güterkraftverkehr
Güterkraftverkehr
1.5
Personenverkehr
Personenverkehr
Personenverkehr
1.6
Personenverkehr
Personenverkehr
Personenverkehr
2.
2.1
Güterkraftverkehr
Personenverkehr
--
--
2.2
Güterkraftverkehr
--
Güterkraftverkehr
2.3
Personenverkehr
--
Personenverkehr
3.
3.1
Güterkraftverkehr
Personenverkehr
--
Güterkraftverkehr
Personenverkehr
3.2
Güterkraftverkehr
Personenverkehr
Güterkraftverkehr
Personenverkehr
--
3.3
Güterkraftverkehr
Personenverkehr
Güterkraftverkehr
Personenverkehr
--
3.4
Güterkraftverkehr
Personenverkehr
Güterkraftverkehr
Personenverkehr
--
3.5
Güterkraftverkehr
Personenverkehr
Güterkraftverkehr
Personenverkehr
Güterkraftverkehr
Personenverkehr
3.6
Güterkraftverkehr
Personenverkehr
Güterkraftverkehr
Personenverkehr
Güterkraftverkehr
Personenverkehr
3.7
Güterkraftverkehr
--
Güterkraftverkehr
3.8
Personenverkehr
--
Personenverkehr

Gebühren

110,00 Euro = Beschleunigte Grundqualifikation der Berufskraftfahrer im Personen- und Güterverkehr gem. BKrFQG, Theoretische Prüfung
100,00 Euro = Beschleunigte Grundqualifikation der Berufskraftfahrer im Personen- und Güterverkehr gem. BKrFQG, Theoretische Prüfung Quereinsteiger/Umsteiger