Industriemeister/-in - Fachrichtung Mechatronik (gepr.)
Für Sie abrufbar sind Details zu Arbeitsgebieten und Aufgaben, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsterminen und Anmeldefristen.
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Mechatronik sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Maschinen-/Anlagenbau und -betrieb", "Montage und Inbetriebnahme" sowie "Betriebserhaltung und Service" handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/ Mechatronikerin oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis, oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronik gemäß § 1 Abs. 3 haben und elektrotechnische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungstermine und Anmeldefristen
Diese Prüfung (externer Link zum Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) findet bei Bedarf zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und Herbst, zu bundeseinheitlichen Terminen mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben statt.
Anmeldefristen:
Frühjahrsprüfung: 31.12. des Vorjahres
Herbstprüfung: 30.06. des Jahres
Herbstprüfung: 30.06. des Jahres
Bei verspäteter Anmeldung erfolgt ein Verwaltungskostenzuschlag von 50,00 Euro.
| Prüfungsteil | Prüfungstermine Frühjahr 2026 |
|---|---|
|
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
|
29.04.2026 |
|
30.04.2026 |
| Handlungsspezifische Qualifikationen 1. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt "Technik" |
27.05.2026 |
| 2. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt "Organisation" | 28.05.2026 |
| situationsbezogenes Fachgespräch | individuell |
| Prüfungsteil | Prüfungstermine Herbst 2026 |
|---|---|
|
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
|
05.11.2026 |
|
06.11.2026 |
| Handlungsspezifische Qualifikationen 1. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt "Technik" |
23.11.2026 |
| 2. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt "Organisation" | 24.11.2026 |
| situationsbezogenes Fachgespräch | individuell |
Zulassung und Anmeldung zur Prüfung
- Die Zulassung zur Prüfung erfolgt über folgenden Link.
- Danach erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link. Bitte bestätigen Sie diesen Link sofort. Er gilt nur für 24 Stunden.
- Nach erfolgter Zulassung zur Prüfung erhalten Sie Ihre Registrierungsdaten für das Fortbildungs-Informationscenter. Verifizieren Sie sich damit und erhalten Zugang zu weiteren Funktionen des Fortbildungs-Infocenters.
- Sobald Sie zur Prüfung zugelassen sind, können Sie sich über das Fortbildungs-Informationscenter verbindlich zur Prüfung anmelden.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung die Anmeldung zur Prüfung nicht ersetzt.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung die Anmeldung zur Prüfung nicht ersetzt.
Gebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 605,00 Euro.
