Hinweise zum praktischen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung
gem. Verordnung vom 21. Januar 2009
Auszug aus der Verordnung
§4(3) Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungseinheit auch praktisch durchgeführt werden.
§4(4) Im Bereich der Landwirtschaft und im Bereich der Hauswirtschaft besteht der praktische Teil aus der Durchführung einer vom Prüfungsteilnehmer in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss auszuwählenden Ausbildungssituation und einem Fachgespräch, in dem die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zu begründen sind. Die Prüfung im praktischen Teil soll höchstens 60 Minuten dauern.
Grundsätzliches
Der Prüfungsteilnehmer entscheidet sich im Vorfeld der praktischen Prüfung für eine berufstypische Ausbildungssituation nach dem jeweiligen Ausbildungsrahmenplan.
Wird zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung vom Prüfungsteilnehmer eine Präsentation gehalten, versichert dieser durch seine Unterschrift mit Beginn der Prüfung die selbständige Erstellung der Präsentation. Die Verwendung einer einheitlichen Musterpräsentation, die eine individuelle Inhaltsanpassung auf die berufstypische Ausbildungssituation des Prüfungsteilnehmers nicht erkennen lässt, ist nicht zulässig und wird gleichfalls mittels schriftlicher Bestätigung zu Beginn der Prüfung ausgeschlossen.
Die Einreichung eines Konzeptes ist nicht erforderlich! Sofern ein Konzept eingereicht wird, hat dieses keinen Einfluss auf die Bewertung! In einem Konzept, welches maximal fünf Seiten umfasst, sollte dann:
- die Beschreibung/ Charakterisierung einer Ausgangssituation
- eine Beschreibung und Analyse der Aufgaben- bzw. Problemstellung
- die Zielformulierung (Gesprächsziel, Erwartungen an die Mitarbeiter, nach Ausbildungsordnung zu vermittelnden berufsspezifischen Fachqualifikationen, usw.) sowie - Lösungsalternativen und Begründungen der eigenen Lösung
dargestellt werden.
Durchführung bzw. Umsetzung der Präsentation/Unterweisung
Zeitlicher Rahmen der Präsentation/Unterweisung: 15 Minuten. In der Bewertung liegen folgende Kriterien zu Grunde:
- Eröffnung und Vorstellung des Prüflings
- Beschreibung der Ausgangssituation
- Problemstellung und Analyse
- Zielformulierung
- Problemlösungsalternativen/Begründungen
- Medieneinsatz, Umgang mit verschiedenen Medien
- Präsentationstechnik, Gestaltung, Mimik, Sprache
Für die Durchführung der Präsentation wird am Prüfungsort folgende Technik bereit gestellt: Beamer, Laptop, Flipchart. Darüber hinaus gewünschte Medien sind eigenständig bereit zu stellen.
Für die Durchführung einer Unterweisung muss der „Auszubildende“ selbst mitgebracht werden. Dieser wird nicht durch den Prüfungsausschuss gestellt.
Fachgespräch
Im Anschluss an die Präsentation/Unterweisung wird ein Fachgespräch geführt. In diesem soll der Prüfungsteilnehmer die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation begründen bzw. erläutern. Erläutern kann im weiteren Sinne verstanden werden, so dass Fragen möglich sind, die einen mittelbaren Bezug zur ursprünglichen Situation haben.
Hierbei soll unter Beweis gestellt werden, dass die gewählte Situation in einem Gesamtzusammenhang eingeordnet und die gewählte Vorgehensweise unter berufs- und arbeits-pädagogischen Gesichtspunkten begründet werden kann.
