Hinweisblatt Mündliche Prüfung
Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen
Mündliche Prüfung
Hinweise zur Präsentation und zum Fachgespräch
Zur mündlichen Prüfung ist gemäß § 3 Abs. 8 der Verordnung nur zugelassen, wer in den schriftlichen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Erstellung der Präsentation
Jeder Prüfungskandidat reicht bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung das Thema seiner Präsentation in Form einer schriftlichen Gliederung (siehe Vorlage) unter Angabe seines beabsichtigten Präsentationsmediums (Overhead-Projektor, Beamer, Flip-Chart, Metaplan-Technik etc.) bei der IHK zu Schwerin ein.
Am Tag der mündlichen Prüfung ist dem Prüfungsausschuss ein Handout der Präsentation in dreifacher Ausfertigung vorzulegen.
Die Themenstellung muss sich gemäß § 3 Abs. 5 der Verordnung auf den Handlungsbereich "Führen und Entwickeln von Personal“ und einen frei wählbaren Handlungsbereich der unten angegebenen Handlungsbereiche beziehen:
- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
- Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
- Gestalten von Schnittstellen und Projekten
- Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
Die Themenstellung darf nicht nur eine Wiederholung der Bezeichnung der Handlungsbereiche sein, sondern muss eigenständig formuliert sein.
Beispiel: "Einführung von Personalbeurteilungsgesprächen in einem Krankenhauskonzern“. Dieses Thema bezieht sich auf die Handlungsbereiche "Führen und Entwickeln von Personal“ und "Gestalten von Schnittstellen und Projekten“.
Gemäß § 3 Abs. 5 geht die Präsentation mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein.
Für die Vorbereitung der Präsentation im Prüfungsraum ist eine Rüstzeit von fünf Minuten einzuhalten.
Durchführung des Fachgespräches mit Präsentation
Die Prüfung findet in Form einer Einzelprüfung statt (insgesamt 30 Minuten)
- Begrüßung durch den Prüfungsausschuss
- Präsentation des Themas (mit Medieneinsatz) (Bewertung 10 + 20 Punkte) Zeitdauer ca. 10 Minuten
- Fachgespräch + Gesamteindruck (Bewertung 60 + 10 Punkte) Zeitdauer ca. 20 Minuten
- Gesamtbewertung durch den Prüfungsausschuss mit anschließender Ergebnismitteilung an den Prüfungskandidaten
Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn in der Gesamtbewertung mindestens ausreichende Prüfungsleistungen (50 Punkte) erbracht wurden.
Bewertungskriterien für die Präsentation und das Fachgespräch: Präsentation: logischer Aufbau, Kernaussagen und Themen überzeugend und prägnant dargeboten, Einhaltung des zeitlichen Rahmens, angemessene Visualisierung und Medienwahl
Fachgespräch:
- Fachkompetenz:
- Problemerfassung,
- Problemlösung,
- Einbringen fachlicher Berufserfahrung/ praxisorientierte Anwendung,
- Argumentation und Begründung,
- Behandlung von Einwänden
- Methodenkompetenz: Systematik in der Gliederung der Argumente; ganzheitlich, praxisorientierter Aufbau,
- Struktur und Aufbau der Aussagen,
- zielstrebige Abwicklung der Fragen
- Gesamteindruck: Kommunikative Kompetenz: Artikulation, Ausdruck, Sprechtempo, offene Gestik, Behandlung von Einwänden
Stand: Juli 2024
