Wirtschaftsfachwirt/-in (geprüfte/r)
Für Sie sind alle Details wie z. B. Arbeitsgebieten, Aufgaben, Zulassungsvoraussetzungen sowie Prüfungen und Prüfungstermine zusammengestellt.
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Wirtschaftsfachwirte sind befähigt in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen.
Sie sind in der Lage: betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens zu erkennen, zu analysieren und einer Lösung zuzuführen; Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen; anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.
Sie sind in der Lage: betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens zu erkennen, zu analysieren und einer Lösung zuzuführen; Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen; anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder - eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,
und - mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.
(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungstermine
Diese Prüfung findet bei Bedarf zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und Herbst, zu bundeseinheitlichen Terminen mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben statt.
| Teilprüfung | Prüfungstermine Frühjahr 2026 |
|---|---|
|
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
|
25.03.2026 |
|
Handlungsfeldspezifische Qualifikationen
|
22.04.2026 und 23.04.2026 |
| Situationsbezogenes Fachgespräch | individuell |
| Teilprüfung | Prüfungstermine Herbst 2026 |
|---|---|
| Wirtschaftsbezogene Qualifikationen Volks- und Betriebswirtschaft Rechnungswesen Recht und Steuern Unternehmensführung |
21.10.2026 |
|
Handlungsfeldspezifische Qualifikationen
|
11.11.2026 und 12.11.2026 |
| Situationsbezogenes Fachgespräch | individuell |
Zulassung und Anmeldung zur Prüfung
- Die Zulassung zur Prüfung erfolgt über folgenden Link.
- Danach erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link. Bitte bestätigen Sie diesen Link sofort. Er gilt nur für 24 Stunden.
- Nach erfolgter Zulassung zur Prüfung erhalten Sie Ihre Registrierungsdaten für das Fortbildungs-Informationscenter. Verifizieren Sie sich damit und erhalten Zugang zu weiteren Funktionen des Fortbildungs-Infocenters.
- Sobald Sie zur Prüfung zugelassen sind, können Sie sich über das Fortbildungs-Informationscenter verbindlich zur Prüfung anmelden.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung die Anmeldung zur Prüfung nicht ersetzt.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung die Anmeldung zur Prüfung nicht ersetzt.
Anmeldeschluss
- Frühjahrsprüfung am 31.12. des Vorjahres
- Herbstprüfung am 30.06. des Jahres
Bei verspäteter Anmeldung erfolgt ein Verwaltungskostenzuschlag von 50,00 Euro.
Gebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 605,00 Euro.
