Bankfachwirt/-in,Geprüfte/r

Für Sie abrufbar sind Details zu Arbeitsgebieten und Aufgaben, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsterminen und Anmeldefristen.

Arbeitsgebiete und Aufgaben

Geprüfte Bankfachwirte sind befähigt, in der Kreditwirtschaft qualifizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sollen sie kreditwirtschaftliche Sachverhalte bewerten und die Erkenntnisse in praktisches Handeln im Kreditinstitut umsetzen.
Im Zusammenhang mit vertieftem Fachwissen sollen sie organisatorisch-methodische und dispositive Kenntnisse als Grundlage für die Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben nachweisen.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als „Bankkaufmann/Bankkauffrau“ oder „Sparkassenkaufmann/Sparkassenkauffrau“ und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren oder
  3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis im Sinne des Absatzes 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben in der Kreditwirtschaft haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(4) Zu einem zusätzlichen Prüfungsbereich aus dem Prüfungsteil „Spezielle Qualifikation“ ist zuzulassen, wer bereits eine Prüfung zum Bankfachwirt/zur Bankfachwirtin bestanden hat.

Prüfungstermine

Diese Prüfung (externer Link zum Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) findet bei Bedarf zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und Herbst, zu bundeseinheitlichen Terminen mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben statt.

Handlungsbereich
Prüfungstermine
Frühjahr 2026
Grundlegende Qualifikationen
"Allgemeine Bankbetriebswirtschaft" 16.03.2026
"Betriebswirtschaft" 16.03.2026
"Volkswirtschaft" 16.03.2026
"Recht" 17.03.2026
Spezielle Qualifikationen (1 aus 3 Fächern)
"Privatkundengeschäft" 17.03.2026
"Immobiliengeschäft" 17.03.2026
"Firmenkundengeschäft" 17.03.2026
Mündliche Prüfung
praxisorientiertes Situationsgespräch individuell
Handlungsbereich Prüfungstermine Herbst 2026
Grundlegende Qualifikationen
"Allgemeine Bankbetriebswirtschaft" 14.10.2026
"Betriebswirtschaft" 14.10.2026
"Volkswirtschaft" 14.10.2026
"Recht" 15.10.2026
Spezielle Qualifikationen (1 aus 3 Fächern)
"Privatkundengeschäft" 15.10.2026
"Immobiliengeschäft" 15.10.2026
"Firmenkundengeschäft" 15.10.2026
Mündliche Prüfung
praxisorientiertes Situationsgespräch individuell

Zulassung und Anmeldung zur Prüfung

  1. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt über folgenden Link.
  2. Danach erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link. Bitte bestätigen Sie diesen Link sofort. Er gilt nur für 24 Stunden.
  3. Nach erfolgter Zulassung zur Prüfung erhalten Sie Ihre Registrierungsdaten für das Fortbildungs-Informationscenter. Verifizieren Sie sich damit und erhalten Zugang zu weiteren Funktionen des Fortbildungs-Infocenters.
  4. Sobald Sie zur Prüfung zugelassen sind, können Sie sich über das Fortbildungs-Informationscenter verbindlich zur Prüfung anmelden.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung die Anmeldung zur Prüfung nicht ersetzt.

Anmeldeschluss

  • Frühjahrsprüfung am 31.12. des Vorjahres
  • Herbstprüfung am 30.06. des Jahres
Bei verspäteter Anmeldung erfolgt ein Verwaltungskostenzuschlag von 50,00 Euro.

Gebühren

Die Prüfungsgebühr beträgt 495,00 Euro.