Bachelor Professional in IT
Bachelor Professionals in IT koordinieren IT-Projekte und optimieren Prozesse mit IT-Bezug in unterschiedlichen Geschäftsbereichen. Sie können beispielsweise in den Bereichen Systemintegration und Vernetzung, Informationssicherheit, Softwareentwicklung, Datenanalyse oder IT-Beratung tätig werden.
Bachelor Professionals in IT prüfen dabei die Machbarkeit und Umsetzung von IT-Projekten und versuchen bestehende Prozesse durch den Einsatz von IT und neuen Technologien zu verbessern. Dazu erheben sie Daten und evaluieren Geschäftsprozesse unter Berücksichtigung technischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sowie sicherheitstechnischer Standards. Zu den Aufgaben von Bachelor Professionals in IT gehört es auch Mitarbeitende zu führen und deren Weiterentwicklung zu fördern, den technisch-organisatorischen Wandel mitzugestalten und die Unternehmensführung dahingehend zu beraten.
Ziel der Prüfung
Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob Sie Fach- und Führungsaufgaben übernehmen können sowie Mitarbeitende führen und weiterentwickeln können. Geprüft wird, ob Sie Projekte im IT-Umfeld implementieren, leiten und evaluieren können, sowie Geschäftsprozesse mit IT-Bezug analysieren, gestalten und optimieren können und hierbei rechtliche, betriebswirtschaftliche und technische Zusammenhänge berücksichtigen. Ebenfalls geprüft wird, ob Sie die Aspekte der Informationssicherheit gewährleisten, sich auf neue Technologien und veränderte Marktverhältnisse einstellen und unter Berücksichtigung des nachhaltigen Wirtschaftens und ethischer Aspekte den technisch-organisatorischen Wandel mitgestalten können.
Inhalt und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung der Bachelor Professional in IT gliedert sich in die Teilprüfungen:
- Fachliche Spezialisierung
- IT-spezifische Handlungsfelder
- Mitarbeitendenführung und Personalmanagement
- IT-Projekt
Im Prüfungsteil fachliche Spezialisierung gibt es fünf unterschiedliche Fachrichtungen, von denen eine ausgewählt werden muss. Diese Teilprüfung wird als erstes abgelegt und muss bestanden sein, um die nachfolgenden Teilprüfungen ablegen zu können. Das Prüfungsverfahren muss innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
- eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum Geprüften Berufsspezialisten oder zur Geprüften Berufsspezialistin im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
- den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 3 bis 5 muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 vergleichbar ist.... zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie über folgenden Link:
Prüfungstermine
Wichtiger Hinweis:
Die neuen Verordnungen der IT-Fortbildungsabschlüsse sind zum 1. November 2024 in Kraft getreten. Bisher wurden noch keine bundeseinheitlichen Termine festgelegt.
Die neuen Verordnungen der IT-Fortbildungsabschlüsse sind zum 1. November 2024 in Kraft getreten. Bisher wurden noch keine bundeseinheitlichen Termine festgelegt.
Kosten
Prüfung der Zulassung: 40,00 Euro
Prüfungsgebühr: 1.465,00 Euro
Prüfungsgebühr: 1.465,00 Euro
