Ausbildungs- und Fortbildungsabschlüsse

Mehr Transparenz für berufliche Qualifikationen

Auf den Zeugnissen vieler IHK-Abschlüsse finden Sie einen Hinweis auf den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) und den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR). Die Zuordnung zeigt, welches Kompetenzniveau mit dem jeweiligen Abschluss erreicht wurde und erleichtert die Einordnung beruflicher Qualifikationen – sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland.
Der DQR bewertet dabei nicht die Dauer einer Ausbildung oder Weiterbildung, sondern die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflichen Kompetenzen.

DQR-Eintrag auf Ausbildungszeugnissen

Alle IHK-Zeugnisse über anerkannte Ausbildungsberufe enthalten einen Hinweis auf das entsprechende DQR- und EQR-Niveau.
Die Formulierung lautet:
„Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau … zugeordnet.“
Der DQR-Eintrag schafft Transparenz und erleichtert Arbeitgebern, Bildungseinrichtungen und Fachkräften die Einordnung des erreichten Abschlusses.

DQR-Eintrag auf Fortbildungszeugnissen

Auch auf den Zeugnissen bundeseinheitlicher IHK-Fortbildungsabschlüsse – beispielsweise für Geprüfte Fachwirte, Industriemeister, Bilanzbuchhalter, Betriebswirte oder andere höherqualifizierende Berufsabschlüsse – ist das jeweilige DQR-Niveau ausgewiesen.
Damit wird deutlich, auf welchem Kompetenzniveau sich der Abschluss befindet und wie er sich in das deutsche und europäische Bildungssystem einordnet.

Warum ist der DQR-Eintrag wichtig?

Die Zuordnung zum Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen bietet zahlreiche Vorteile:
  • schafft Transparenz über berufliche Qualifikationen,
  • erleichtert die Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen,
  • verbessert die Anerkennung deutscher Berufsabschlüsse im europäischen Ausland,
  • unterstützt die Mobilität von Fachkräften innerhalb Europas,
  • stärkt die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung.
So befinden sich beispielsweise viele duale Ausbildungsberufe auf DQR-Niveau 4, während zahlreiche IHK-Fortbildungsabschlüsse wie Geprüfte Fachwirte oder Industriemeister dem DQR-Niveau 6 zugeordnet sind – und damit auf dem gleichen Kompetenzniveau wie ein Bachelorabschluss.

Nachträgliche DQR-Einträge

Für ältere IHK-Zeugnisse, die vor Einführung des DQR ausgestellt wurden, werden grundsätzlich keine nachträglichen Zeugnisse oder Bescheinigungen mit DQR-Einstufung ausgestellt. Die Zuordnung der jeweiligen Qualifikation kann jedoch jederzeit über die offiziellen Veröffentlichungen des Deutschen Qualifikationsrahmens nachvollzogen werden.

Weiterführende Informationen

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