Auslandsaufenthalte für Auszubildende

Seit im März 2005 das neue Berufsbildungsgesetz, Teil I §2 Absatz 3, in Kraft getreten ist, können Unternehmen ihre Auszubildenden während der Ausbildung ins Ausland schicken.
Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin unterstützt Auszubildende und Ausbildende bei diesem Prozess und der Planung und
  • führt hierbei die notwendigen Beratungen für Unternehmen und Auszubildende durch,
  • unterstützt die Unternehmen bei der Planung, Durchführung, Auswertung und Abrechnung von Mobilitätsprojekten,
  • führt die Abstimmung zwischen den Ausbildenden (Unternehmen, Auszubildende, Berufliche Schule, Kooperationspartner) durch und
  • unterstützt bei der Informationssuche nach aktuellen Förderprogrammen.