Arbeitsschutzbekleidung
Als Ausbildungsunternehmen sind Sie verpflichtet, erforderliche Arbeitsschutzbekleidung für Ihre Auszubildenden zur Verfügung zu stellen.
Um für künftige Auszubildenden, deren Eltern und Angehörigen die Kosten und den Kauf erforderlicher Arbeitsschutzbekleidung zu minimieren, weisen Sie schon in den Ausschreibungen von Ausbildungsplätzen (IHK-Lehrstellenbörse, Anzeigen in Printmedien, Social Media Werbung) auf eine kostenlose Bereitstellung bzw. Kostenübernahme durch das Unternehmen hin! So präsentieren Sie sich als Unternehmen, dem das Wohl und der Schutz seiner Auszubildenden und Mitarbeiter wichtig ist.