Prüfungshinweise Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Empfehlung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin zur Erstellung des Sicherheitskonzeptes

1. Informationssammlung

Zu Beginn einer Sicherheitsanalyse steht die Sammlung aller Informationen, die es über den Schutzbereich oder über die Schutzperson gibt.
Also Infos zu Lage, Bevölkerungsdichte, soziale Struktur im Umfeld, politische Lage, Infrastruktur, rechtliche Grundlagen, Bausubstanz, allgemeiner Zustand, Stellung am Markt, Hinweise auf Bedrohung und Gefahren, Erreichbarkeit von Behörden und anderen hilfeleistenden Stellen u. a.
Diese Informationen finden sie grundsätzlich alle in der Aufgabenstellung. (inklusive der der aufgeführten Preise und anderer Materialvorschläge)

2. Eintrittswahrscheinlichkeit und Risikobewertung

Hier müssen die in Punkt 1 ermittelten möglichen Gefahren bewertet werden. Dies kann durch eine Auflistung oder aber durch eine Tabelle (Gefahrenmatrix) erfolgen. Ziel beider Darstellungsvarianten ist die Ermittlung des zu erwartenden Risikos, um als Ergebnis eine Rangliste und Gewichtung der Gefahren zu erhalten (Risikobewertung).
Dieses Risiko das die im Punkt 1 ermittelten Gefahren tatsächlich für den Kunden bedeuten wird ermittelt aus * wird ermittelt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit der jeweiligen Gefahr multipliziert mit der möglichen Schadenshöhe (Sh) durch diese jeweilige Gefahr.

3. Schutzzieldefinition

Als dritter Schritt folgt die Definition der Schutzziele, welche dem Auftraggeber vorgelegt und anschließend besprochen werden. (hier müssen sie lediglich aufzählen wen oder was sie schützen Schutzobjekte, ohne dabei schon Maßnahmen zu nennen)

4. Maßnahmenkatalog zur Einhaltung / Erreichung der Schutzziele

Erst nachdem die Schutzziele mit dem Kunden besprochen wurden, erfolgt eine detaillierte Darstellung eines Maßnahmenkataloges zu
  • Technisch / baulichen Maßnahmen = …
  • Organisatorische Maßnahmen = …
  • Personelle Maßnahmen = ...
Hierbei muss klar erkennbar sein, zu welchen Teilbereich die jeweilige Maßnahme gehört Die Maßnahmen richten sich immer durchgängig an den unter Punkt 3 definierten Schutzzielen aus und dienen deren Erhaltung.
Je nach Einsatzobjekt und Schutzzielen sollten die Maßnahmen die Bereiche Schutz (Security), Arbeitssicherheit (Safety) und Umweltschutz und Ökologie (Ecology) berücksichtigen.

5. Kosten-Nutzen-Rechnung

Die Kosten sollten ggf. sinnvoll aufgeschlüsselt sein in:
  • bauliche und personelle Kosten
  • einmalige, laufende Kosten und variable Kosten
  • Vorsicherung, Hauptsicherung, Nachsicherung
Die Gesamtkosten müssen jeweils in Netto und Brutto ausgewiesen werden. Fehlende Preisvorgaben können, müssen aber nicht frei ergänzt werden. Die jeweiligen Rechenwege müssen nachvollziehbar sein. Sicherheit muss bezahlbar sein! Bei der Auswahl der Maßnahmen muss auf die Wirtschaftlichkeit geachtet werden.
Zum Ende einer Sicherheitsanalyse müssen dem Kunden die Kosten dargestellt und begründet werden können. Das kann z. B. dadurch geschehen, dass man stichpunktartig vor und Nachteile einer verwendeten Maßnahme beschreibt und denen in der schriftlichen Prüfung eine nicht verwendete (oder abgelehnte Maßnahme) gegenüberstellt.
geplante Maßnahme Alternativen dazu
EMA Sicherheitsmitarbeiter der nachts im Objekt verbleibt.
Nachteil:
  • Kosten für Leasing
  • Installation
Vorteil:
  • schläft nicht
  • kann nicht verletzt werden
  • Angriffe können durch die Meldungsauslösungen nachvollzogen werden
  • Anlage selber ist nicht kriminell
  • Führt zur Senkung der Versicherungsbeiträge
Nachteil:
  • auch Personal kann ein Sicherheitsrisiko sein
  • hohe Kosten 12 h * 30 Tage * 14,50 € = 5220 € im Monat
Vorteil:
  • ständig jemand vor Ort
  • Revierdienst kann eingespart werden
Angriffshemmende Veglasung Rollgitter
Nachteil:
  • nicht nur Glas muss ausgetauscht werden sondern das gesamte Fenster
  • Das ist teurer als Rollgitter
Vorteil:
  • hoher Widerstandswert
  • Ästhetischer als Gitter
Nachteil:
  • Unästhetisch
  • Anhaltspunkte für Zugseile bei Außenanbringung der Gitter
Vorteil:
  • hält Angreifer auf
  • preiswerter als neue Fenster mit besserer Verglasung

6. Entscheidung liegt beim Kunden / Auftraggeber

Die letztendliche Entscheidung, welche Maßnahmen unter welchen finanziellen Vorgaben durchgeführt werden, liegt beim Auftraggeber / Kunden unter Berücksichtigung von
  • gesetzlichen Vorschriften,
  • Richtlinien und
  • Normen.
Um späteren Reklamationen vorzubeugen, sollte der Kunde darüber informiert werden, dass von ihm abgelehnte Schutzmaßnahmen dokumentiert werden und er auf das dann möglicherweise bestehende höhere Restrisiko informiert wurde.
* Multiplikatoren