Handreichung für den „Betrieblichen Auftrag“ der Abschlussprüfung Teil 2 Elektroniker für Betriebstechnik

Für die Abschlussprüfung Teil 2, Prüfungsbereich Arbeitsauftrag, wählt der Ausbildungsbetrieb des Prüflings die Prüfungsvariante („Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen“, §14, Absatz 4 und 5):
  1. Betrieblicher Auftrag, oder
  2. Praktische Arbeitsaufgabe, auch PAL-Prüfung genannt.
In der PAL-Prüfung müssen die Prüflinge in 14 Stunden eine praktische Arbeitsaufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein begleitendes Fachgespräch von höchstens 20 Minuten führen; die Durchführung der Arbeitsaufgabe beträgt sechs Stunden; durch Beobachtungen der Durchführung, die aufgabenspezifischen Unterlagen und das Fachgespräch sollen die prozessrelevanten Qualifikationen im Bezug zur Durchführung der Arbeitsaufgabe bewertet werden. („Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen“, §14, Absatz 4.2)
Diese Prüfungsvariante beinhaltet unter anderem immer das Erstellen sämtlicher Schaltpläne, die vollständige Programmierung einer SPS sowie die selbständige Auswahl und Durchführung der relevanten Prüfungen und Messungen für das Inbetriebnahmeprotokoll.
In der Prüfungsvariante „Betrieblicher Auftrag“ sind die gleichen Kriterien, wie bei der PAL-Prüfung zu erfüllen, siehe („Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen“, §14, Absatz 3). Dieser Verordnungspunkt gilt für beide Prüfungsvarianten.
Damit wir in Zukunft eine bessere Vergleichbarkeit bzw. Gleichwertigkeit der beiden Prüfungsvarianten gewährleisten können, legen wir hiermit folgende Kriterien für die Beantragung des „Betrieblichen Auftrages“ fest:
Bei der Errichtung, Änderung oder Instandhaltung einer elektrischen Anlage ist der Prüfling nachweislich bei:
  • der Analyse bzw. Informationsbeschaffung,
  • der Auswahl der Lösungsvarianten,
  • der Erstellung der Schaltpläne,
  • Auswahl der benötigten Betriebsmittel,
  • Montage der gewählten Lösungsvariante,
  • der Auswahl der relevanten Prüfungen und Messungen
zu beteiligen oder führt diese Arbeiten selbständig aus.
Der Prüfling sollte innerhalb des Auftrages eigene Entscheidungen treffen und diese anschaulich begründen bzw. erläutern. Weiterhin ist eine ausführliche Übergabe oder mögliche Abrechnung des Auftrages zu dokumentieren. Im Fachgespräch soll verdeutlicht werden, dass der Prüfling die nötige Handlungskompetenz zur Durchführung des betrieblichen Auftrages erworben hat.