Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Sie erfahren umfangreiche Informationen zum Berufsbild wie u. a. über die Aufgaben und Voraussetzungen und andere Details zur Ausbildung.

Aufgabengebiet

Servicekräfte für Schutz und Sicherheit sind daran beteiligt, Personen, Objekte und Werte zu sichern und zu schützen. Im Pfortendienst stellen sie sicher, dass nur berechtigte Personen die Betriebsanlagen betreten. In Kontrollgängen durch die Firmengebäude und über das Betriebsgelände überprüfen sie die Einhaltung betrieblicher und gesetzlicher Vorschriften, beispielsweise des Brand- und Umweltschutzes, sowie das einwandfreie Funktionieren der sicherheitstechnischen Einrichtungen. Stellen sie Mängel fest, sorgen sie für deren Beseitigung.
Im Veranstaltungsdienst führen sie Besucherkontrollen durch, stellen Absperrungen auf, sorgen dafür, dass Fluchtwege und Notausgänge ordnungsgemäß gekennzeichnet und offen gehalten werden.
Im Verkehrsdienst führen sie Streifengänge auf Bahnhöfen, Flughäfen oder in Verkehrsmitteln wie Eisenbahn- oder U-Bahn-Zügen durch und nehmen Sicherheitskontrollen vor. Darüber hinaus können sie auch als Fahrer/in oder Beifahrer/in von Werttransporten oder im Personenschutz tätig sein.

Persönliche Voraussetzungen

Verantwortungsbewusstsein ist unabdingbar, um Gefahren abzuwenden, etwa beim Durchführen von Sicherheitskontrollen an Flughäfen. Auch Verschwiegenheit ist wichtig, etwa über die Beschaffenheit von Alarm- und Schließanlagen an Gebäuden und Betriebsanlagen. Da der Schutz von gefährdeten Personen und Objekten eine Bedrohung der eigenen Person bedeuten kann, ist psychische Belastbarkeit erforderlich.
Wichtig sind Kenntnisse in Deutsch, denn Servicekräfte für Schutz und Sicherheit erledigen aufgabenbezogenen Schriftverkehr und haben Kontakt zu Kunden.

Ausbildungsvergütung

Ausbildungsverordnung

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung kann ein drittes Lehrjahr angeschlossen werden, um sich zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit weiterzubilden.