Koch/Köchin

Köchinnen und Köche bereiten unterschiedliche Gerichte zu und richten sie an. Wenn sie einen Speiseplan aufgestellt haben, kaufen sie Lebensmittel und Zutaten ein, bereiten sie vor oder lagern sie gegebenenfalls ein. Sie organisieren die Arbeitsabläufe in der Küche und sorgen dafür, dass die Speisen rechtzeitig und in der richtigen Reihenfolge fertiggestellt werden.
Die gastronomischen Ausbildungsberufe befinden sich im Neuordnungsverfahren. Das Inkrafttreten der neuen Ausbildungsregelungen ist zum 01.08.2022 vorgesehen. Den vorläufigen Stand des Neuordnungsverfahrens erfahren Sie hier.

Aufgabengebiet

In kleineren Küchen kochen, braten, backen und garnieren Köche und Köchinnen alle Gerichte selbst. In Großküchen sind sie meist auf die Zubereitung bestimmter Speisen spezialisiert, etwa auf Beilagen, Salate oder Fisch- und Fleischgerichte. Zu ihren Aufgaben gehört auch, die Preise zu kalkulieren und Gäste zu beraten.
Köche und Köchinnen arbeiten hauptsächlich
  • in der Hotellerie
  • in der Gastronomie, z. B. in Restaurants, Kantinen oder CateringFirmen
  • in Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Sie sind überwiegend in Küchen tätig. Im Gastraum halten sie sich auf, um Speisen zu servieren. Vorräte und Zutaten bewahren sie in Lager- und Kühlräumen auf. Im Büro erledigen sie Verwaltungsarbeiten.

Persönliche Voraussetzungen

Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt sind bei der Arbeit mit Lebensmitteln von besonderer Bedeutung. Damit die Qualität der Speisen stimmt, müssen die Zutaten sorgfältig ausgewählt und frisch sein. Außerdem sind die Hygienevorschriften zu beachten. Psychische Belastbarkeit ist wichtig, da Köche und Köchinnen auch in Stoßzeiten und trotz Lärm und Hitze zuverlässig und sorgfältig arbeiten müssen.
Interesse an Mathematik und Chemie sollte vorhanden sein: Bei der Berechnung von Mengenangaben benötigt man mathematische Kenntnisse. Köche und Köchinnen müssen auch die Zusammensetzung von Lebensmitteln und deren Veränderung bei Lagerung und Zubereitung verstehen. Chemiekenntnisse sind daher hilfreich.

Ausbildungsvergütung

Ausbildungsverordnung

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre. Verkürzungen aufgrund bestimmter schulischer Abschlüsse oder überdurchschnittlicher Ausbildungsleistungen sind möglich.