Anerkennung Mittlere Reife bei der Berufsausbildung

Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung eröffnet nicht nur berufliche Perspektiven – sie kann unter bestimmten Voraussetzungen auch schulisch anerkannt werden.
Wer einen Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Schulabschluss besitzt und eine anerkannte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, kann beim Land Mecklenburg-Vorpommern die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Mittleren Reife beantragen. Der entsprechende Bescheid kann beispielsweise für den weiteren Bildungsweg oder eine berufliche Qualifizierung von Bedeutung sein.

Voraussetzungen

Die Gleichwertigkeit mit der Mittleren Reife kann festgestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen anerkannten Berufsausbildung,
  • Nachweis eines Hauptschulabschlusses, qualifizierten Hauptschulabschlusses, der Berufsreife oder eines gleichwertigen Schulabschlusses,
  • erfolgreicher Abschluss der Teilzeitberufsschule,
  • mindestens zwei Jahre Berufsschulunterricht entsprechend der geltenden Stundentafel,
  • Notendurchschnitt von mindestens 3,0, wobei keine Note mit „mangelhaft" (5) oder „ungenügend" (6) bewertet sein darf,
  • Nachweis von mindestens fünf Jahren Fremdsprachenunterricht oder Feststellung eines gleichwertigen Bildungsstandes durch die Berufsschule.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen:
  • beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses,
  • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsschule,
  • beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses über den Berufsabschluss,
  • gegebenenfalls weitere Nachweise, beispielsweise zum Fremdsprachenunterricht.
Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Antragstellung

Der Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit ist schriftlich beim zuständigen Ministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzureichen.
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Schule und Unterricht
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Auf der Internetseite des Ministeriums finden Sie weitere Informationen zum Verfahren sowie die erforderlichen Antragsunterlagen.

Gut zu wissen

Die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit der Mittleren Reife kann neue Bildungswege eröffnen – beispielsweise den Besuch einer Fachoberschule, den Einstieg in eine berufliche Weiterbildung oder den Erwerb weiterer schulischer Abschlüsse.