Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse

Schulabschlüsse aus dem Ausland anerkennen lassen

Wer einen schulischen Abschluss im Ausland erworben hat, kann diesen unter bestimmten Voraussetzungen in Mecklenburg-Vorpommern anerkennen lassen. Das Anerkennungsverfahren schafft Klarheit darüber, welchem deutschen Schulabschluss der ausländische Bildungsnachweis entspricht und kann beispielsweise für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder einer weiterführenden Qualifizierung erforderlich sein.
Je nach Bildungsnachweis kann eine Anerkennung als
  • Berufsreife,
  • Mittlere Reife,
  • Fachhochschulreife oder
  • Hochschulzugangsberechtigung
erfolgen. Für Hochschulzugangsberechtigungen ist häufig kein gesondertes Anerkennungsverfahren erforderlich, da die Hochschulen diese im Rahmen des Zulassungsverfahrens selbst bewerten.

Wann ist keine Anerkennung erforderlich?

Ein förmliches Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig, wenn die Schullaufbahn in Mecklenburg-Vorpommern fortgesetzt werden soll und noch kein ausländischer Schulabschluss vorliegt. In diesem Fall entscheidet die Schulleitung der aufnehmenden Schule über die Einstufung in die passende Klassenstufe.

Antragstellung

Für das Verfahren sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
  • ausgefüllter Antrag,
  • Schulzeugnisse bzw. Bildungsnachweise,
  • beglaubigte Übersetzungen durch in Deutschland öffentlich bestellte oder beeidigte Übersetzer (sofern erforderlich),
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Kopie eines Ausweisdokuments,
  • gegebenenfalls weitere Nachweise, beispielsweise über Namensänderungen.
Die Anerkennung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid. Für das Verfahren kann eine Verwaltungsgebühr anfallen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenbefreiung möglich.

Kontakt

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Weitere Informationen, Antragsformulare und Hinweise zum Anerkennungsverfahren finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums.