Öffentlich-rechtlicher Auftrag

IHK übernimmt hoheitliche Aufgaben

Die IHKs stehen für die regionale Wirtschaft vor Ort. Sie sind nicht nur Dienstleister und serviceorientierter Berater - sie handeln mit dem konkreten Auftrag der Unternehmer. Denn als eigenverantwortliche Selbstverwaltungen der Wirtschaft sind tausende ehrenamtlich tätige Unternehmer in demokratisch gewählten Gremien und Organen der IHK vertreten, wie etwa in der Vollversammlung, den Regionalversammlungen, den Ausschüssen und dem Präsidium. Die Unternehmer entscheiden also selbst über die Regelungen, die sie betreffen. Das hat der Staat so vorgegeben und den IHKs hoheitliche Aufgaben übertragen. Der Staat hat also seine Befugnisse ganz bewusst an die Industrie- und Handelskammern abgegeben, weil er sicher war, dass die Unternehmer eigenen Angelegenheiten besser regeln als staatliche Behörden. Da sich die Aufgabenteilung bewährt hat, vertraut der Staat den IHKs immer mehr Aufgaben an, die diese hoheitlich betreuen und mit wenig Bürokratie, praxisnah und effizient erfüllen.
Das heißt konkret für Bayerisch-Schwaben:
Die IHK...
  • betreut und registriert Ausbildungsverhältnisse
  • nimmt Ausbildungs- und Weiterbildungsprüfungen ab
  • berät zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
  • nimmt Prüfungen im Güterkraft- und Personenverkehr sowie im Gefahrgutwesen ab
  • stellt Exportdokumente für das Außenhandelsgeschäft aus
  • bestellt und vereidigt Sachverständige
  • berät zu Wahl des Firmennamen für die Handelsregistereintragung
  • nimmt Stellung zu Bauleitplänen
  • prüft Vollständigkeitserklärungen im Rahmen der Verpackungsordnung