IHK-Position

AI Act - Innovationsfreundliche und bürokratiearme Umsetzung für europäische Wettbewerbsfähigkeit

Der AI Act ist der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz und positioniert Europa als globalen Vorreiter in der KI-Regulierung. Er definiert klare Anforderungen für KI-Anwendungen und fördert eine vertrauenswürdige KI, die Grundrechte und ethische Standards respektiert. Die IHK Schwaben sieht dringenden Handlungsbedarf bei der konkreten Umsetzung des AI Acts.

Der AI Act - die wichtigsten Eckdaten

Verkündet: 13. Juni 2024 durch das Europäischen Parlament und den Rat
Inkrafttreten: 1. August 2024
Umfang: 144 Seiten

Unsere Forderungen auf einen Blick

  1. Innovationsfreundliche Umsetzung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen (alle im Sinne des AI Acts relevanten Personengruppen: Anbieter/Importeure/Händler, Betreiber) im globalen Markt.
  2. Schnelle Konkretisierung der geplanten Maßnahmen durch verständliche Unterstützungsangebote für Unternehmen.
  3. Europa- und bundesweit einheitliche Umsetzung um einheitliche Standards für europaweit tätige Unternehmen zu schaffen und damit Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.

1. Innovationsfreundliche Umsetzung

Eine innovationsfreundliche Umsetzung des AI Acts ist entscheidend, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu sichern. Es bedarf einer ausgewogenen Balance zwischen Regulierung und Innovation sowie gezielter Unterstützung für KMU und Startups. Zudem sollten innovative KI-Lösungen in der öffentlichen Verwaltung genutzt und Ausschreibungsverfahren so gestaltet werden, dass auch Startups teilnehmen können.
  • Balance zwischen Vorschriften und Innovation: Die hohen Anforderungen des AI Acts an europäische Unternehmen gefährden deren Wettbewerbsfähigkeit. Es ist daher notwendig, eine Balance zwischen Vorschriften und Innovation zu finden, um die Innovationskraft Europas nicht zu bremsen.
  • Unterstützung bei der Umsetzung mit Förderprogrammen: Unternehmen, insbesondere KMUs und Kleinstunternehmen, haben für die Umsetzung der Verordnung, die Einteilung in Risikoklassen sowie die technische Dokumentation, hohe Kosten zu tragen. Daher wird eine umfassende finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung im Unternehmen gefordert. Eine Möglichkeit wäre die Erweiterung bestehender Landes- und Bundesdigitalförderprogramme in Richtung AI Act.
  • Unterstützung von Startups: Besonders innovative Ideen von Unternehmen, insbesondere von Startups, dürfen nicht durch übermäßige Regulierungen gehemmt werden. Wir fordern, zeitnah sogenannte regulatorische Sandboxes bereitzustellen und einen niederschwelligen Zugang zu ermöglichen. Diese sollen es den Startups ermöglichen, ihre AI-Innovationen unter „real world conditions“ zu testen. Darüber hinaus sollte Startups der Zugang zu Supercomputing-Infrastruktur ermöglicht sowie großvolumige, privatwirtschaftliche Venture-Capital Fonds zur Verfügung gestellt werden.
  • KI schnellstmöglich und umfassend in der öffentlichen Verwaltung nutzen: Unternehmen werden durch Regulierungen und Verordnungen vor hohe bürokratische Hürden gestellt. Um diesen Herausforderungen entgegenzuwirken, sollten effiziente KI-Lösungen durch Behörden und Verwaltungen genutzt und als Vorzeigeprojekte gefördert werden. Dies könnte die Zusammenarbeit zwischen innovativen Unternehmen, Startups und der Verwaltung stärken. Zudem müssen öffentliche Ausschreibungsverfahren so gestaltet werden, dass sich auch Startups bewerben können und die Anforderungen nicht von vornherein unmöglich umzusetzen sind. Durch die Platzierung von Angeboten bei öffentlichen Ausschreibungen kann einerseits die Verwaltung von der Optimierung ihrer Verwaltungsprozesse profitieren. Andererseits gewinnen Unternehmen, insbesondere Kleinunternehmen und Startups, an Sichtbarkeit ihrer Produkte.

2. Schnelle Konkretisierung der Umsetzung

Um Unternehmen, insbesondere KMUs und Startups, bei der Umsetzung des AI Acts effektiv zu unterstützen, sind verständliche und praxisnahe Handlungsempfehlungen unerlässlich. Darüber hinaus muss die im AI Act vorgesehene nationale „KI-Behörde“ schnell reaktionsfähig und gut ausgestattet sein, um als Point of Service den Unternehmen eine zentrale Anlaufstelle, klare Zuständigkeiten und umfassende Beratung zu bieten. Darüber hinaus ist eine kontinuierliche Evaluation des AI Acts notwendig, um technologische Entwicklungen zeitnah einzubeziehen und Unternehmen frühzeitig über Änderungen bzw. Anpassungen zu informieren.
  • Verständliche Handlungsempfehlungen: Viele Begrifflichkeiten und juristische Formulierungen im AI Act sind für Unternehmen, insbesondere KMUs und Startups, schwer verständlich. Daher ist es von großer Wichtigkeit, diese zeitnah in einfach verständliche und praxisnahe Handlungsempfehlungen zu übersetzen. Diese sollten in Form von Leitfäden, Mustertexten, Formularen, FAQs, Stichwortverzeichnissen und Auslegungshilfen bereitgestellt werden. Zusätzlich sollte die KI-Behörde kostenfreie Webinare anbieten, um betroffene Unternehmen zu unterstützen.
  • Zeitnahe Ernennung einer reaktionsfähigen KI-Behörde: Es ist wichtig, dass die im AI Act geplante nationale KI-Behörde zeitnah benannt wird. Diese schnell reaktionsfähige und niederschwellig erreichbare Bundesbehörde sollte über ausreichende finanzielle sowie personelle Mittel verfügen und sich durch einheitliche Service Level Agreements auszeichnen. Zudem ist es notwendig, dass klare Zuständigkeiten und Kontaktdaten bereitgestellt werden, damit eine gute Beratung für betroffene Unternehmen, insbesondere für KMUs, gewährleistet wird. Um den Zugang zu Informationen und Unterstützung zu vereinfachen, sollte die Behörde als One-Stop-Shop fungieren, der Unternehmen alle notwendigen Informationen und Dienstleistungen rund um die Umsetzung des AI Acts zentral und effizient anbietet. Diese Behörde sollte sich als erste attraktive Anlaufstelle für Unternehmen positionieren.
  • Regelmäßige Evaluation für frühzeitige Konkretisierung von Anpassungen: KI entwickelt sich rasant, daher ist eine regelmäßige Evaluation des AI Acts durch das europaweite AI Office notwendig, welches Wirtschafts- und Branchenverbände wie die DIHK bei der Evaluation einbezieht. Die Verordnung muss kontinuierlich an aktuelle technologische Entwicklungen angepasst werden, begleitet von einer frühzeitigen und transparenten Kommunikation seitens der Behörden. Zusätzlich wäre die Einrichtung einer 'AI-Trendscout-Agentur' innerhalb der KI-Behörde wünschenswert. Diese hätte die Aufgabe, den Markt kontinuierlich auf neueste technologische Entwicklungen zu screenen und so sicherzustellen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen stets mit dem rasanten Fortschritt der KI-Technologie Schritt halten. Dies hat zur Folge, dass eine zeitnahe Anpassung der Gesetzeslage an sich verändernde Anforderungen ermöglicht und damit eine schnelle Konkretisierung von Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen gewährleistet wird.

3. Europaweit und national einheitliche Umsetzung sowie Harmonisierung

Der AI Act fordert von den Mitgliedstaaten mindestens eine zuständige nationale Behörde einzurichten. Vor diesem Hintergrund ist eine zentrale deutsche KI-Behörde notwendig, um eine einheitliche Umsetzung des KI-Gesetzes in allen Bundesländern zu gewährleisten und Rechtsunsicherheiten für überregional tätige Unternehmen zu vermeiden. Auf europäischer Ebene sollte das AI Office als zentrale Anlaufstelle fungieren, das europaweit einheitliche Regeln durchsetzt, Interoperabilität gewährleistet und nationale KI-Behörden schult, um Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen zu verhindern. Zu dem müssen KI- und datenbezogene EU-Gesetze harmonisiert werden, um widersprüchliche Anforderungen zu vermeiden und den Umsetzungsaufwand zu reduzieren.
  • Zentrale deutsche KI-Behörde für einheitliche Anwendung: Die Datenschutz-Grundverordnung hat gezeigt, dass einheitliche Regelungen in Deutschland durch das föderale System oft zu einem Flickenteppich in der Auslegung führen. Der AI Act muss daher durch eine zentrale KI-Behörde für alle Bundesländer einheitlich umgesetzt werden, um überregional tätigen Unternehmen eine gleiche Rechtslage zu gewährleisten.
  • Europäisches AI-Office zur europaweit einheitlichen Umsetzung: Das AI Office sollte als zentrale Anlaufstelle in Europa fungieren und mit ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet sein. Dies ist notwendig, damit europaweit einheitliche Regeln bestehen und die Interoperabilität der Systeme gewährleistet wird. Nur so können Rechtsunsicherheiten vermieden werden, die die Digitalisierung der Geschäftsprozesse bremsen und somit Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen im internationalen Wettbewerb verursachen könnten. Zudem sollte das AI Office für die regelmäßige Schulung der nationalen KI-Behörden zuständig sein und als Back-Office fungieren, um die einheitliche Anwendung des AI Acts europaweit sicherzustellen.
  • Harmonisierung und Abstimmung mit anderen EU-Gesetzen: Viele Gesetze, die das Thema KI und Daten betreffen, wie die Datenschutz-Grundverordnung, der Data Act, der Cyber Resilience Act sowie die NIS-2-Richtlinie, müssen harmonisiert und aufeinander abgestimmt werden. Dies ist erforderlich, um widersprüchliche Anforderungen zu vermeiden und den mehrfachen Umsetzungsaufwand zu reduzieren.