26. September 2024

Rechtstipp des Monats: Datenschutz im Homeoffice

Das Arbeiten von Zuhause oder unterwegs ist für viele Unternehmen und ihre Beschäftigen zu einem festen Bestandteil des Arbeitsalltags geworden. Damit sind neue Anforderungen in den Fokus gerückt – insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz. Im Rechtstipp des Monats erklärt IHK-Rechtsexpertin Eva Schönmetzler, welche Regelungen beim Homeoffice beachtet werden sollten, um auch außerhalb des Büros den Datenschutz zu gewährleisten.
Wichtig vorweg: Beim Homeoffice gelten die gleichen Datenschutzvorgaben wie am Arbeitsplatz vor Ort. Dabei geht es nicht nur um technische Vorkehrungen. „Wichtige Regeln sind unter anderem, dass Unterlagen nicht offen liegen gelassen werden und sensible Daten – visuell als auch akustisch – vor unbefugten Dritten, wie Familienmitgliedern oder Besuchern, geschützt sind“, betont die Fachberaterin. Zudem dürfen Notizen oder Dokumente, die personenbezogene Daten enthalten, wie Namen oder Telefonnummern, niemals im Altpapier entsorgt, sondern stets geschreddert werden. Ein aufgeräumter Schreibtisch am Ende des Arbeitstages ist ebenfalls essenziell.
Besondere Vorsicht bei der technischen Ausstattung
Grundsätzlich gilt: Je sensibler die Daten sind, desto höher muss der Schutz sein. „Beschäftigte sollten ausschließlich die vom Arbeitgeber bereitgestellte Hard- und Software nutzen und, wenn möglich, über einen VPN-Zugang auf die IT-Infrastruktur des Unternehmens zugreifen“, erklärt Eva Schönmetzler. Sollte nur eine lokale Speicherung der Daten möglich sein, ist auf eine sichere Verschlüsslung zu achten.
Tipp der Expertin für eine erfolgreiche Einführung: Klare Absprachen
Für Unternehmen, die gerade dabei sind, Homeoffice einzuführen, rät die IHK-Expertin bereits vorab zu einer sorgfältigen Abstimmung und Dokumentation der Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. „Es ist wichtig, dass sich beide Parteien an die getroffenen Absprachen halten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.“