2. Februar 2024

EU-Lieferkettengesetz: Deutsches Nein würde Unternehmen vor zusätzlichen Belastungen bewahren

Die IHK Schwaben begrüßt, dass die Bundesregierung dem Vorschlag zum europäischen Lieferkettengesetz aller Voraussicht nach nicht zustimmen wird.  „Angesichts der aktuell schwierigen konjunkturellen Lage ist das der einzig richtige Schritt, um die Unternehmen vor weiteren Belastungen zu schützen“, sagt Nina Reitsam, Leiterin des Geschäftsbereichs Unternehmensservice bei der IHK Schwaben.
Der Gesetzesentwurf zu einem europaweiten Lieferkettengesetz hat bei den Unternehmen massive Kritik hervorgerufen. „Die geplanten Regelungen sind unausgereift und weder praxistauglich noch zielführend“, sagt Dr. Nina Reitsam. „Sie belasten die Unternehmen mit zusätzlicher Bürokratie und führen zu Rechtsunsicherheit und schwer kalkulierbaren Risiken, ohne dass sie dem Schutz von Menschenrechten und ökologischen und sozialen Standards effektiv Rechnung tragen.“ Es sei daher richtig, dem Vorhaben nicht zuzustimmen. „Es wäre falsch, ein Gesetz, das solch weitreichende Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen hätte, nur unter dem Druck der bald endenden Legislaturperiode durchzupeitschen“, sagt Reitsam.  
Betroffen wären selbst kleine und mittlere Unternehmen ohne Auslandsaktivität
Der Gesetzentwurf sieht umfassende Berichtspflichten für Unternehmen vor und nimmt sie auch für Geschäftspartner und nachgelagerte Tätigkeiten in die Pflicht. Formal fielen rund 400 Unternehmen aus Bayerisch-Schwaben in den Geltungsbereich des europäischen Lieferkettengesetzes. „Die Erfahrungen mit dem bereits geltenden deutschen Lieferkettengesetz zeigen, dass auch weitaus kleinere Unternehmen und selbst Betriebe betroffen sind, die gar nicht im Ausland Geschäfte tätigen“, berichtet Reitsam. Denn sind Unternehmen – ob international aktiv oder nicht – Zulieferer oder Partner direkt betroffener Unternehmen, müssen sie unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Umsatzvolumen umfassende Informationen liefern, sich in Compliance-Systemen registrieren, Fragebögen ausfüllen oder weitreichende Erklärungen abgeben. „Gerade unsere vielen kleinen und mittleren Unternehmen in Bayerisch-Schwaben werden von dieser Fülle an Anforderungen überfordert“, sagt Reitsam. Eine IHK-Umfrage zum deutschen Lieferkettengesetz, das seit Anfang 2023 in Kraft ist, belegt das. Demnach macht der bürokratische Aufwand, der bereits durch das deutlich moderatere deutsche Gesetz entsteht, mehr als 90 Prozent der befragten Unternehmen aus Bayerisch-Schwaben zu schaffen. Die unklaren und nicht praxistauglichen Vorgaben sowie die entstehenden Kosten sind für jeweils 76 bzw. 71 Prozent problematisch.
Ausgleich zwischen Nachhaltigkeitszielen und Wettbewerbsfähigkeit
„Natürlich unterstützen wir als IHK Schwaben das Ziel, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in globalen Wertschöpfungsketten zu fördern“, betont Reitsam. „Aber dabei muss es uns gelingen, einen vernünftigen Ausgleich zwischen Nachhaltigkeitszielen und der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft erziehen. Sonst droht das Vorhaben sein eigentliches Ziel zu torpedieren“, so Reitsam.