Praxistipp

Wie Sie Ihr Russland-Geschäft in Krisenzeiten absichern können

Wie den Medien entnommen werden kann, beabsichtigt die Europäische Union weitere weitreichende Finanz- und Wirtschaftssanktionen gegen Russland anzuordnen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird aktuelle Informationen zu diesen Finanz- und Wirtschaftssanktionen schnellstmöglich veröffentlichen.

Der Krieg in der Ukraine verursacht große Unsicherheiten in Bezug auf die wirtschaftlichen Beziehungen der in Russland aktiven Unternehmen. An dieser Stelle finden Sie daher unsere Empfehlungen zur Vertragsgestaltung mit Russland.

Musterklausel verwenden

Als Hilfestellung für die Vereinbarung aufschiebend bedingter Verträge, empfiehlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in seinem Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation (Stand März 2021, wird zur Zeit überarbeitet) eine entsprechende Musterklausel in den Vertrag aufzunehmen, welche das Unternehmen für den Fall eventuell auftretender Genehmigungserfordernisse absichert.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Musterklausel lediglich um eine rechtlich unverbindliche Version handelt, welche eine eigenverantwortliche Einzelfallprüfung nicht ersetzt.
Durch Verwendung dieser Musterklausel machen Sie jedenfalls deutlich, dass Sie sich über das Bestehen
(eventueller) Genehmigungserfordernisse im Klaren sind und eine rechtliche Bindung nur eingehen wollen, wenn die konkret erforderliche Genehmigung erteilt wird.
Musterklausel:

(Deutsch)
Es wird vereinbart, dass das rechtsverbindliche Zustandekommen dieses Vertrages unter der aufschiebenden Bedingung steht, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, Deutschland, die erforderliche(n) Genehmigung(en) für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe und/oder die Ausfuhr der unter ... bezeichneten Güter/Technologien zur Verwendung in Russland alternativ an ... (Russische Person/Organisation/Einrichtung) erteilt.

(Englisch)
It is hereby expressively stated that the legally binding conclusion of this contract is subject to the condition precedent that a prior authorization for the sale, supply,
transfer, and/or export of the goods/technology listed in section ... for use in Russia alternatively to ... (Russian person, entity or body) is granted by the Office of Economic
Affairs and Export Control (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, Germany.

Sanktionslistenprüfung

Bitte denken Sie auch an die ensprechende Prüfung der Sanktionsliste und daran, die Prüfung ordnungsgemäß zu dokumentieren. 
Die Liste der EU Resolution 881/2002 zur Prüfung verdächtiger Personen und Gruppen ist in vielen Bereichen des täglichen Lebens zu beachten. Danach darf kein Wirtschaftsbeteiligter Geld für Waren, Dienstleistungen, Gehälter etc. an Personen/Unternehmen auszahlen, die auf den Sanktionslisten geführt werden. Ebenso dürfen keine Produkte sowie wirtschaftliche Ressourcen bereitgestellt werden, anhand derer wiederum finanzielle Mittel freigesetzt werden könnten. Immobilien sind weder von auf den Sanktionslisten geführten Personen zu kaufen, zu verkaufen noch an sanktionierte Personen gewerblich zu vermieten.
Unter Beachtung der obigen EU-Resolution 881/2002 kann hier eine Prüfung von verdächtigen Personen oder Organisationen schnell und einfach vorgenommen werden.
Quelle: Justizportal des Bundes und der Länder
 
Die vorstehenden Informationen haben wir für Sie aktuell recherchiert. Trotz aller Sorgfalt können wir für den Inhalt keine Haftung übernehmen.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Viele Firmen sehen sich durch die Sanktionen mit starken Störungen des Russlandgeschäfts konfrontiert. Hier finden Sie Handlungsempfehlungen, um durch die Krise zu navigieren.
Weitere Infos der GTAI (Germany Trade & Invest) finden Sie hier

Generelle Aussetzung der Hermes-Bürgschaften für Russland

Als sanktionsähnliche Maßnahme hat die Bundesregierung die Bewilligung von Hermes-Bürgschaften für Exporte nach Russland (Exportkreditgarantien) und Investitionen (Investitionsgarantien) im Land bis auf weiteres ausgesetzt. Diese Aussetzung erstreckt  grundsätzlich auf jedes Exportgeschäft oder Investition in Russland. Ob bereits bewilligte Bürgschaften davon betroffen sind, ist aktuell noch unklar. Unternehmen sollten sich direkt an die Mandatare des Bundes wenden, die mit der Umsetzung dieses Außenwirtschaftsförderinstruments beauftragt sind. Für die Exportkreditgarantien verantwortlich ist die Euler Hermes Aktiengesellschaft (Ansprechpartner). Für die Investitionsgarantien die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Ansprechpartner). Eine Zusammenstellung aller Informationen, Deckungspraxis, Ansprechpartner und Q&A‘s zum Deckungsstopp Russland und Belarus sind auf dem Webportal der Exportkreditgarantien (agaportal.de) zu finden.

Förderpaket Auslandsmärkte: Internationalisierung als Krisenstrategie

Der Russland-Ukraine-Krieg und das daraufhin eingerichtete Sanktionsregime des Westens gegen Russland und Belarus stürzt die gesamte Weltwirtschaft in große Turbulenzen. So spüren auch bayerische Unternehmen bereits die unmittelbaren und mittelbaren Folgen des Kriegs. Wem Absatzmöglichkeiten oder Zulieferer auf unbestimmte Zeit wegbrechen, ist gezwungen, den Fokus auf neue Märkte auszurichten.
Erhalten Sie weitere Informationen unter folgendem Link: Förderpaket Auslandsmärkte: Krisenstrategie - Außenwirtschaftsportal Bayern (bihk.de)