Adressbuchschwindel: Wie erkennen und vermeiden Unternehmen die Kostenfalle?
Unternehmen geraten immer wieder ins Visier von Adressbuchschwindel und kostenpflichtigen Vertragsfallen. Täuschend echte Schreiben oder Anrufe sollen zur Unterschrift oder Zahlung verleiten. Erfahren Sie, wie Sie Betrugsmaschen erkennen, sich wirksam schützen und im Ernstfall richtig reagieren.
Welche typischen Maschen gibt es beim Adressbuchschwindel?
Unternehmen erhalten häufig offiziell aussehende Schreiben oder Anrufe, die sie zu kostenpflichtigen Verträgen drängen sollen. Die gängigen Fallgruppen sind:
- „Behördliche“ Schreiben: Täuschend echte Briefe, oft mit Adler oder Europaflagge, die zu Überweisungen auffordern.
- Vermeintliche Anzeigenaufträge: Gefälschte Rechnungen für Telefonbuch- oder Zeitungsanzeigen.
- Formularfallen: Trickformulare für teure Branchenverzeichnisse, oft mit vorausgefüllten Überweisungsträgern.
- Telefonanrufe mit Call-ID-Spoofing: Gespräche, bei denen Unternehmen zu Vertragsbestätigungen gedrängt werden.
Wie können Unternehmen solche Maschen erkennen und sich schützen?
Rechnungen und Schreiben immer genau prüfen, vor allem im Zusammenhang mit Gewerbemeldungen, Handelsregistereinträgen oder Anzeigenaufträgen.
- Vorsicht bei staatlich klingenden Absendern wie „Zentrale Registrierungsstelle“ etc.
- Keine Zahlungen leisten, wenn Zweifel bestehen.
- Keine Korrekturabzüge unterschreiben, wenn kein klarer Auftrag vorliegt.
- Lassen Sie sich bei zweifelhaften Rechnungen nicht durch Mahnungen oder Androhung von Inkassomaßnahmen unter Druck setzen.
- Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat eine „Warnliste” von Unternehmen veröffentlicht, die solche Zahlungsaufforderungen und „Rechnungen” versenden oder versandt haben.
- Mitarbeitende im Posteingang und in der Buchhaltung sensibilisieren.
- Seien Sie vorsichtig, wenn Sie Anzeigen- oder andere Aufträge bei Vertretern abzuschließen, insbesondere wenn diese unangekündigt in Ihrem Unternehmen erscheinen oder sich auf ein angebliches Gespräch mit Beschäftigten berufen. Viele unseriöse Vertreter versuchen, Sie unter Druck zu setzen. Unterschreiben Sie nichts, wenn man Sie nicht in Ruhe das Kleingedruckte prüfen lässt.
Beachte: Im Gegensatz zu Endverbrauchern haben Sie als Unternehmen kein Widerrufsrecht.
Was tun, wenn ein Vertrag bereits unterschrieben wurde?
- Vertrag anfechten: Sofort schriftlich per Einwurfeinschreiben mit Hinweis auf arglistige Täuschung (§ 123 BGB).
- Keine Zahlungen leisten. Wenn bereits gezahlt, Rückforderung nach § 812 BGB stellen.
- Überweisung stoppen: Bank und Empfängerbank sofort informieren.
- gerichtliche Mahnbescheide prüfen: Innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen.
Gerne können Sie auch uns informieren. Wir können Vorfall dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) melden. Beim Verdacht einer Straftat können Sie zudem die Polizei informieren.
Mustertexte
Muster: Zahlung wurde noch nicht geleistet
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestreite ich den vermeintlichen Vertragsschluss.
Ferner ist das streitgegenständliche Schreiben offenbar bewusst irreführend gestaltet und formuliert worden. Dafür sprechen folgende Merkmale: … [hier sollten Sie knapp die Merkmale ausführen, also warum Sie sich getäuscht fühlen]. Hilfsweise fechte ich daher meine Erklärung vom … [Datum] wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) an.
Äußerst hilfsweise und ohne Anerkennung einer Rechtpflicht kündige ich das vermeintliche Vertragsverhältnis außerordentlich, ebenso hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bei dieser Gelegenheit weise ich Sie darauf hin, dass ich den Vorgang zur weiteren Rechtsverfolgung an den Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. leiten werde.
Mit freundlichen Grüßen“
Muster: Zahlung wurde bereits geleistet
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestreite ich den vermeintlichen Vertragsschluss.
Ferner ist das streitgegenständliche Schreiben offenbar bewusst irreführend gestaltet und formuliert worden. Dafür sprechen folgende Merkmale: … [hier sollten Sie knapp die Merkmale ausführen, also warum Sie sich getäuscht fühlen]. Hilfsweise fechte ich daher meine Erklärung vom ... [Datum einfügen] wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) an.
Äußerst hilfsweise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht kündige ich das vermeintliche Vertragsverhältnis außerordentlich, ebenso hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bei dieser Gelegenheit weise ich Sie darauf hin, dass ich den Vorgang zur weiteren Rechtsverfolgung an den Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. leiten werde.
Unter dem Eindruck der vermeintlichen Zahlungsverpflichtung habe ich den Betrag von … [Betrag einfügen] Euro an Sie gezahlt. Mit dieser Zahlung ist kein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen.
Ich fordere Sie daher zur unverzüglichen Rückzahlung auf (§ 812 BGB). Sollte bis zum ... [Datum bzw. Frist von 2 Wochen ab Postausgang einfügen] kein Geldeingang zu verzeichnen sein, werde ich die Forderung gerichtlich geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen”
Stand: September 2025
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