Vertragsrecht
Wann verjähren Forderungen gegenüber Kunden und Geschäftspartnern?
Forderungen im Geschäftsverkehr verjähren nach gesetzlich festgelegten Fristen. Erfahren Sie, wann Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sind, welche Verjährungsfristen gelten und was Unternehmen rechtzeitig beachten sollten.
- Was bedeutet Verjährung im Zivilrecht?
- Warum ist die Verjährung im Geschäftsverkehr relevant?
- Wie lange beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist?
- Welche besonderen Verjährungsfristen gibt es?
- Wann beginnt die Verjährung zu laufen?
- Was bedeutet Hemmung der Verjährung?
- Was bedeutet Neubeginn der Verjährung?
Was bedeutet Verjährung im Zivilrecht?
Verjährung bedeutet, dass ein Anspruch nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann. Der Anspruch besteht rechtlich weiter, der Schuldner kann jedoch die Leistung verweigern, wenn er sich auf die Verjährung beruft.
Warum ist die Verjährung im Geschäftsverkehr relevant?
Im Geschäftsverkehr entstehen aus Verträgen regelmäßig Zahlungs-, Liefer- oder Gewährleistungsansprüche. Werden diese nicht rechtzeitig geltend gemacht, verlieren Unternehmen die Möglichkeit, ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen.
Wie lange beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, sofern keine Sonderverjährungsregeln anzuwenden sind.
Welche besonderen Verjährungsfristen gibt es?
Neben der Regelverjährungsfrist gibt es noch weitere spezielle Verjährungsfristen, wie zum Beispiel
- Gewährleistungsansprüche aus einem Kauf- oder Werkvertrag: 2 Jahre
- Zahlungsansprüche aus Kauf- oder Werkvertrag: 3 Jahre
- Schadensersatzansprüche wegen Körperverletzung etc.: 30 Jahre
- Titulierte Ansprüche (Urteil oder Ansprüche aus vollstreckbaren Urkunden): 30 Jahre
- Arglistiges Verschweigen eines Mangels der Kaufsache durch den Verkäufer: 3 Jahre
- Gewährleistungsansprüche aus Kaufvertrag über ein Bauwerk bzw. Gegenständen für ein Bauwerk: 5 Jahre
- Ansprüche aus Reisevertragsrecht: 2 Jahre
Wann beginnt die Verjährung zu laufen?
Die regelmäßige Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen sowie von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Was bedeutet Hemmung der Verjährung?
Bei der Hemmung wird der Lauf der Verjährungsfrist angehalten. Die Zeit der Hemmung wird nicht in die Verjährungsfrist hineingerechnet. Nach Wegfall des Hemmungsgrundes läuft die Frist weiter.
Das Gesetz nennt viele Gründe, warum eine Verjährung gehemmt wird. Zum Beispiel:
- Rechtsverfolgung: etwa wenn eine Klage erhoben wird oder ein Mahnbescheid im gerichtlichen Mahnverfahren zugestellt wird.
- Leistungsverweigerungsrecht: wenn jemand vorübergehend nicht leisten muss.
- Verhandlungen: wenn über den Anspruch selbst oder über die Umstände des Anspruchs gesprochen wird.
Beachte: Wenn die Verhandlungen enden, läuft die Verjährung erst drei Monate später weiter – nämlich nachdem eine der beiden Seiten erklärt hat, dass sie die Verhandlungen nicht fortsetzen möchte.
Beispiel: A liefert am 12.07.2023 an B die von ihm bestellte Ware und stellt diese in Rechnung. Der Kaufpreisanspruch würde mit Ablauf des 31.12.2026 verjähren. Am 30.12.2026 beginnen A und B über den Anspruch bis zum 31.03.2027 zu verhandeln. Bei Verhandlungen verjährt der Anspruch frühestens drei Monate nach Ende der Verhandlungen. Die Hemmung endet somit am 30.06.2027 (= 31.03. plus 3 Monate). Die Verjährungsfrist läuft am 01.07.2027 weiter und der Anspruch verjährt mit Ablauf des 02.07.2027.
Beachte:Außergerichtliche Mahnungen, also private Zahlungsaufforderungen, hemmen die laufende Verjährung Ihrer Ansprüche nicht, selbst wenn sie schriftlich und in Form eines eingeschriebenen Briefes erfolgen. Auch mehrfache schriftliche Mahnungen bewirken keine Verjährungshemmung
Was bedeutet Neubeginn der Verjährung?
Beim Neubeginn beginnt die volle Verjährungsfrist erneut zu laufen. Dies tritt insbesondere ein, wenn der Schuldner den Anspruch anerkennt, zum Beispiel durch eine Teilzahlung, Zinszahlung oder Sicherheitsleistung.
Ein Neubeginn tritt auch ein, wenn gerichtliche oder behördliche Vollstreckungsmaßnahmen beantragt oder durchgeführt werden, sofern diese nicht später wieder aufgehoben werden.
Beispiel: A liefert am 12.07.2023 an B bestellte Ware und stellt diese in Rechnung. Der Kaufpreisanspruch würde mit Ablauf des 31.12.2026 verjähren. Am 30.12.2023 erkennt B den Anspruch an. Dadurch beginnt die dreijährige Verjährungsfrist unmittelbar nach dem Tag des unterbrechenden Ereignisses neu zu laufen (am 31.12.2026). Die Verjährung endet somit am 30.12.2029.
Die Informationen und Auskünfte der IHK Schwaben enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.
