Recht und Steuern

Übersicht: Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG)

Fallkonstellation Keine Verpflichtung des Unternehmers zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle und das Unternehmen hatte zum 31. Dezember des vorangegangenen Jahres mehr als zehn Personen beschäftigt
Unternehmen verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Aufnahme der Information in den AGB: Erklärung des Unternehmers inwieweit er an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt
Unternehmen betreibt eine Internetseite
Aufnahme der Information zum Beispiel im Impressum oder in einem extra Button (zum Beispiel Verbraucherstreitbeilegung) in der Navigation auf der Internetseite:
Erklärung des Unternehmers inwieweit er an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt
Unternehmen betreibt eine Internetseite und verwendet AGB
Aufnahme der Information in den AGB und zum Beispiel im Impressum oder in einem extra Button (zum Beispiel Verbraucherstreitbeilegung) in der Navigation:
Erklärung des Unternehmers inwieweit er an einem streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt

Fallkonstellation 2

Fallkonstellation Keine Verpflichtung des Unternehmers zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle und das Unternehmen hatte zum 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt
Unternehmen verwendet AGB Entfallen einer Informationspflicht
Unternehmen betreibt eine Internetseite Entfallen einer Informationspflicht
Unternehmen betreibt eine Internetseite und verwendet AGB Entfallen einer Informationspflicht

Fallkonstellation 3

Fallkonstellation Unternehmer muss am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und hatte zum 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt
Unternehmen verwendet AGB
Aufnahme der Information in den AGB: Erklärung, dass der Unternehmer an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und
Angaben zur zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe deren Anschrift und Website
Unternehmen betreibt eine Internetseite
Aufnahme der Information zum Beispiel im Impressum oder in einem extra Button (zum Beispiel Verbraucherstreitbeilegung) in der Navigation:
Erklärung, dass der Unternehmer an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und Angaben zur zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe deren Anschrift und Website
Unternehmen betreibt eine Internetseite und verwendet AGB
Aufnahme der Information in den AGB und zum Beispiel im Impressum oder in einem extra Button (zum Beispiel Verbraucherstreitbeilegung) in der Navigation:
Erklärung, dass der Unternehmer an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunimmt und Angaben zur zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe deren Anschrift und Website.

Fallkonstellation 4

Fallkonstellation Unternehmen muss am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und hatte zum 31. Dezember des vorangegangenen Jahres mehr als zehn Personen beschäftigt
Unternehmen verwendet AGB
Aufnahme der Information in den AGB: dass der Unternehmer verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und
Angaben zur zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe deren Anschrift und Website und
eine Erklärung des Unternehmers, dass er an einem Streitbeilegungsverfahren vor der genannten Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt
Unternehmen betreibt eine Internetseite
Aufnahme der Information zum Beispiel im Impressum oder in einem extra Button (zum Beispiel Verbraucherstreitbeilegung) in der Navigation: dass der Unternehmer verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und
Angaben zur zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe deren Anschrift und Website und
eine Erklärung des Unternehmers, dass er an einem Streitbeilegungsverfahren vor der genannten Verbraucher- schlichtungsstelle teilnimmt
Unternehmen betreibt eine Internetseite und verwendet AGB
Aufnahme der Information in den AGB und zum Beispiel im Impressum oder in einem extra Button (zum Beispiel Verbraucherstreitbeilegung) in der Navigation: dass der Unternehmer verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und
Angaben zur zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe deren Anschrift und Website und
eine Erklärung des Unternehmers, dass er einem Streitbeilegungsverfahren vor der genannten Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt

Die Informationen und Auskünfte der IHK Schwaben enthalten nur erste Hinweise und ‎erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher ‎Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht ‎übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen ‎Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.‎