Recht und Steuern
Übersicht: Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG)
| Fallkonstellation | Keine Verpflichtung des Unternehmers zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle und das Unternehmen hatte zum 31. Dezember des vorangegangenen Jahres mehr als zehn Personen beschäftigt |
| Unternehmen verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | Aufnahme der Information in den AGB: Erklärung des Unternehmers inwieweit er an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt |
| Unternehmen betreibt eine Internetseite |
Aufnahme der Information zum Beispiel im Impressum oder in einem extra Button (zum Beispiel Verbraucherstreitbeilegung) in der Navigation auf der Internetseite:
Erklärung des Unternehmers inwieweit er an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt
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| Unternehmen betreibt eine Internetseite und verwendet AGB |
Aufnahme der Information in den AGB und zum Beispiel im Impressum oder in einem extra Button (zum Beispiel Verbraucherstreitbeilegung) in der Navigation:
Erklärung des Unternehmers inwieweit er an einem streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt
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Fallkonstellation 2 |
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| Fallkonstellation | Keine Verpflichtung des Unternehmers zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle und das Unternehmen hatte zum 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt |
| Unternehmen verwendet AGB | Entfallen einer Informationspflicht |
| Unternehmen betreibt eine Internetseite | Entfallen einer Informationspflicht |
| Unternehmen betreibt eine Internetseite und verwendet AGB | Entfallen einer Informationspflicht |
Fallkonstellation 3 |
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| Fallkonstellation | Unternehmer muss am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und hatte zum 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt |
| Unternehmen verwendet AGB |
Aufnahme der Information in den AGB: Erklärung, dass der Unternehmer an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und
Angaben zur zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe deren Anschrift und Website
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| Unternehmen betreibt eine Internetseite |
Aufnahme der Information zum Beispiel im Impressum oder in einem extra Button (zum Beispiel Verbraucherstreitbeilegung) in der Navigation:
Erklärung, dass der Unternehmer an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und Angaben zur zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe deren Anschrift und Website
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| Unternehmen betreibt eine Internetseite und verwendet AGB |
Aufnahme der Information in den AGB und zum Beispiel im Impressum oder in einem extra Button (zum Beispiel Verbraucherstreitbeilegung) in der Navigation:
Erklärung, dass der Unternehmer an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunimmt und Angaben zur zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe deren Anschrift und Website.
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Fallkonstellation 4 |
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| Fallkonstellation | Unternehmen muss am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und hatte zum 31. Dezember des vorangegangenen Jahres mehr als zehn Personen beschäftigt |
| Unternehmen verwendet AGB |
Aufnahme der Information in den AGB: dass der Unternehmer verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und
Angaben zur zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe deren Anschrift und Website und
eine Erklärung des Unternehmers, dass er an einem Streitbeilegungsverfahren vor der genannten Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt
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| Unternehmen betreibt eine Internetseite |
Aufnahme der Information zum Beispiel im Impressum oder in einem extra Button (zum Beispiel Verbraucherstreitbeilegung) in der Navigation: dass der Unternehmer verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und
Angaben zur zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe deren Anschrift und Website und
eine Erklärung des Unternehmers, dass er an einem Streitbeilegungsverfahren vor der genannten Verbraucher- schlichtungsstelle teilnimmt
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| Unternehmen betreibt eine Internetseite und verwendet AGB |
Aufnahme der Information in den AGB und zum Beispiel im Impressum oder in einem extra Button (zum Beispiel Verbraucherstreitbeilegung) in der Navigation: dass der Unternehmer verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und
Angaben zur zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe deren Anschrift und Website und
eine Erklärung des Unternehmers, dass er einem Streitbeilegungsverfahren vor der genannten Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt
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