Recht und Steuern
Abgrenzung – Handwerk | Industrie | Handel | Dienstleistung
Ist ein Gewerbe dem Handwerk zuzuordnen, oder zählt es eher zu Industrie, Handel oder Dienstleistungen? Die Zuordnung ist nicht immer einfach und kann sich auch ändern. Der gemeinsam von den Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern (HWK) erstellte “Leitfaden Abgrenzung” bietet sowohl für neue Gewerbeanmeldungen als auch für bestehende Betriebe, die ihr Leistungsangebot erweitern eine Entscheidungsgrundlage.
Wie werden Gewerbe in der Handwerksordnung eingestuft?
Die Handwerksordnung (HwO) unterscheidet drei Bereiche :
- Anlage A: Zulassungspflichtige Handwerke
Meisterprüfung oder gleichwertige Qualifikation erforderlich. - Anlage B1: Zulassungsfreie Handwerke
Meisterprüfung freiwillig möglich, keine Pflicht. - Anlage B2: Handwerksähnliche Gewerbe
Keine Meisterqualifikation erforderlich, aber handwerksähnliche Tätigkeit
Wie unterstützt der Leitfaden Abgrenzung, insbesondere bei Mischbetrieben?
Der Leitfaden Abgrenzung gliedert sich folgendermaßen:
- Teil 1: Handwerksrecht, Erläuterungen zu Misch-, Neben- und Hilfsbetrieben.
- Teil 2: Tätigkeiten A–Z mit Zuordnungen
Er zeigt auf, ob eine Tätigkeit dem Handwerk zuzuordnen ist und welche Anforderungen daraus folgen. Bei Tätigkeiten, die handwerkliche, industrielle oder dienstleistende Elemente kombinieren, hilft er bei der Zuordnung – besonders bei Mischbetrieben.
Der Leitfaden steht unter : Leitfaden Abgrenzung – Handwerk | Industrie Handel | Dienstleistung zum Download bereit.
Welche Neuerungen gibt es speziell bei Photovoltaik-Montage?
- Künftig dürfen PV-Anlagen nur noch von Handwerksbetrieben (z. B. Elektrohandwerk, Dachdecker) installiert werden. Hintergrund sind Schäden durch unsachgemäße Installation.
- Es gilt allerdings Bestandsschutz: Betriebe, die die Montage bisher rechtmäßig ausgeführt haben, dürfen dies weiterhin. Neue Betriebe: Müssen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Weitere Informationen finden Sie in der Handreichung zum “Leitfaden Abgrenzung: Montage von Photovoltaikanlagen”.
