Abgrenzung zum Handwerk

Fassadenbau - Fassadenbaumontage

Technische Verfahren, an bestehenden Gebäuden neue Fassaden anzubringen oder an Neubauten Fassaden zu montieren, werden immer stärker eingesetzt. Welche Tätigkeiten sind zulassungspflichtigen handwerklichen Berufen, wie z. B. dem Maurer und Betonbauer, Dachdecker oder Metallbauer, zuzuordnen und welche Tätigkeiten haben sich hiervon unabhängig entwickelt?

Welche technischen Verfahren sind beim Fassadenbau zu unterscheiden?

Nass-in-nass-Konstruktionen

Hierbei geht es um die typische Maurertätigkeit, bei der die Bauelemente etwa mittels Mörtel/Speis verbunden werden. Die Verbindung der einzelnen Elemente kann auch durch Verklebung erfolgen.

Verankerung der Fassaden oder Verblendungen durch Eingriffe ins Mauerwerk

Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Fälle der Mörteltaschenverankerungen für schwere Natursteinfassaden. Hierfür sind entweder Maurer und Betonbauer, Steinmetzen und Steinbildhauer oder Metallbauer zuständig.

Fassadenverkleidung

Das Verkleiden von Hausfassaden mit Holzschindeln oder Eternitplatten ist dem Dachdeckerhandwerk zuzurechnen.

Konstruktiver Fassadenbau - Fassadenmonteur

Hier werden zum größten Teil industriell vorgefertigte Teile auf Unterkonstruktionen montiert, die ihrerseits mit der geschlossenen Rohbaufläche verbunden werden. Diese Unterkonstruktionen bestehen aus Metall. Hinzu kommt üblicherweise eine Wärmedämmung, die zwischen der geschlossenen Rohbaufläche und der Fassade angebracht wird. Die Material-/Stoffdicke beträgt bis ca. 30 mm. Damit handelt es sich um eine sogenannte vorgehängte hinter belüftete Außenwandbekleidung. Der konstruktive Fassadenbau richtet sich nach DIN 18516-1. Daraus ergibt sich der (industrielle) Beruf des Fassadenmonteurs.

Welche Tätigkeiten umfasst der (industrielle) Beruf des Fassadenmonteurs?

  • Kontrolle der Einbaubedingungen zur Vorbereitung der Montage
  • Ausbessern der Montageuntergründe
  • Bearbeiten von Baustoffen und Bauteilen für den Fassadenbau und Behandlung der Oberflächen
  • Einbau von Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselementen
  • Herstellen von Dämmschichten sowie Abdichtungs-, Schutz- und Trennschichten
  • Herstellen und Verankern von Unterkonstruktionen
  • Verbindung und Befestigung von Fassadenelementen und Einbauteilen
  • Durchführung von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten

Der konstruktive Fassadenbau hat sich nicht aus dem Handwerk entwickelt (vgl. § 1 Abs. 2 S. 2 Ziff. 3 HwO), sondern aus industriellen Arbeitsmethoden (LG Kiel, Beschl. vom 12.02.2001, Az.: 46 Qs 10/00, GewArch 2001, 206; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.12.2005, Az.: 6 S 1601/05, VG Stuttgart, Beschl. v. 15.09.1999, GewArch 2000, 74).
Als Werkstoffe werden z. B. Metall, Keramik, Glas, Schichtpressstoff, Kunststoff und Naturstein verwendet.

Quelle: DIHK/DHKT Berlin
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