Abgrenzung zum Handwerk
Tätigkeiten in der Datenverarbeitung (DV)
Welche DV-Tätigkeiten dürfen ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden?
Die folgenden Tätigkeiten im DV-Bereich sind im Berufsbild des Informationstechnikers entweder nicht aufgeführt oder sie gehören nicht zum Kernbereich des Informationstechnikerhandwerks und dürfen ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden.
Allgemeine Datenverarbeitung
- DV-Beratung und -Schulung
- Konfiguration von Netzwerken und Einrichtung der entsprechenden Netzwerksoftware (strukturierte Verkabelung)
- Konfiguration von Computeranlagen
- Entwicklung von Software
- Softwareservice
PC-Service, insbesondere:
- Konfiguration der Systemdateien
- Installation der System- und Anwendungssoftware
- strukturierte Verkabelung für die Vernetzung von Computeranlagen
- Zusammenstellen der Hardware aus Modulen sowie der Modulaustausch, d. h. der
Zusammenbau von Rechnern aus Fertigteilen - Auswechseln von Verschleißteilen, wie Druckerköpfen, Tintenpatronen, Tonerbehältern, Trommeln u. ä.
- technische Erweiterung durch den nachträglichen Einbau von Teilen zum Aufrüsten
z. B. durch Karten oder Modulerweiterungen - Austausch von Netzteilen, Platinen, Laufwerken, Karten
- Entsorgung und Recycling veralteter bzw. defekter Hardware
Welche DV-Tätigkeiten erfordern eine Eintragung in die Handwerksrolle?
Unzulässig ohne Eintragung in die Handwerksrolle sind insbesondere:
- Reparatur des Monitors
- Eingriffe in und Arbeiten an Netzspannungsteilen
- Reparaturen, die über die o. g. Tätigkeiten hinausgehen und Eingriffe in das Gerät beinhalten, die nicht nur im Austausch von Teilen bestehen.
Quelle: DIHK/DHKT Berlin
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