IHK Schwaben

Ausstellung einer Zeugniszweitschrift

Sollten Sie Ihr IHK-Zeugnis verloren haben oder wurde dieses zerstört, kann Ihnen auf Antrag eine Zweitschrift ausgestellt werden. Gleiches gilt im Falle einer Namensänderung aufgrund Adoption oder nach dem Transsexuellengesetz (TSG).

Was ist eine Zweitschrift und wann wird sie ausgestellt?

Eine Zweitschrift ist kein zweites Original, sondern ersetzt dieses.
Sie kann in folgenden Fällen ausgestellt werden:
Fall 1: Das Original ist verlorengegangen oder wurde zerstört (Regelfall)
Fall 2: Ihr Name hat sich aufgrund Adoption geändert
Fall 3: Ihr Vorname hat sich nach dem Transsexuellengesetz (TSG) geändert.
Eine Zweitschrift wird jedoch  n i c h t  ausgestellt bei: Namensänderung aufgrund von Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie Einbenennung nach § 1618 BGB.

Wie sieht eine Zweitschrift aus?

Inhaltlich ist die Zweitschrift mit dem Original im Grund identisch, jedoch wird:
  • das aktuelle Zeugnismuster verwendet
  • und ein Zweitschriftenvermerk angebracht.

Kosten

Die Erteilung einer Zweitschrift ist gemäß Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Schwaben kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt pro Zweitschrift EURO 30,00. 
Beachten Sie bitte, dass mit der Antragstellung die Gebührenpflicht ausgelöst wird.
Sie erhalten nach Antragstellung einen Gebührenbescheid. Sobald diese Gebühr von Ihnen bezahlt wurde, veranlassen wir die Versendung der Zeugniszweitschrift.

Beantragung

Bitte verwenden Sie zur Beantragung einer Zweitschrift ausschließlich das entsprechende Formular und vergessen nicht, dieses zu unterzeichnen.