Sachkundeprüfung

Zertifizierter Verwalter nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz

Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16. Oktober 2020 wird festgelegt, dass künftig Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen einen zertifizierten WEG-Verwalter bestellen können. Die genauen Hintergründe und damit einhergehenden Richtlinien wurden am 16. Dezember 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Zertifizierung ist nur für diejenigen relevant, die mit der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften mit Wohnungs- bzw. Teileigentum betraut sind. Für die Betreuung reiner Mietobjekte gilt diese Gesetzesregelung nicht.
Allerdings ist die Zertifizierung keine Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO. Auch ohne diese können Verwalter also ihrer Tätigkeit grundsätzlich nachgehen, wenn die Wohnungseigentümer keine Zertifizierung verlangen.
Doch auch im Falle, dass die Wohnungseigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen, gibt es eine Ausnahmeregelung: Laut § 19 Abs. 2 WEG liegt auch ohne zertifizierten Verwalter eine ordnungsgemäße Verwaltung vor, wenn weniger als neun Sondereigentumsrechte bestehen, wenn ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde und wenn weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen. Damit die Ausnahmeregelung greift, müssen alle der drei aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sein.
Verwalter, die bereits vor dem 1. Dezember 2020 bestellt wurden, gelten noch bis zum 1. Juni 2024 gegenüber den Wohnungseigentümern dieser Gemeinschaft als zertifizierte Verwalter.
Die in § 34c Abs. 2a GewO vorgeschriebene Weiterbildungspflicht wird hiervon nicht tangiert und bleibt unberührt weiterhin bestehen. Auch zertifizierte Verwalter unterliegen der Weiterbildungspflicht in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren.

Aufbau und Ablauf der Prüfung

Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier.

Lehrgangsträger/Prüfungsvorbereitung

Informationen zu entsprechenden Lehrgangsangeboten/Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Die einschlägige Prüfungsordnung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz Sie hier.
Hier finden Sie die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen.

Anmeldeformular

Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 128 KB).

Prüfungstermine

Jahr 2026
Schriftliche Prüfung
Mündliche Prüfung in der
Anmeldeschluss
Status
1. Prüfung
12.01.2026
5. Kalenderwoche
12.12.2025
ausgebucht
2. Prüfung
23.03.2026
16. Kalenderwoche
23.02.2026
ausgebucht
3. Prüfung
06.07.2026
30. Kalenderwoche
05.06.2026
ausgebucht
4. Prüfung
21.09.2026
41. Kalenderwoche
21.08.2026
ausgebucht
5. Prüfung
02.11.2026
48. Kalenderwoche
02.10.2026


Der schriftliche Prüfungsteil kann sowohl elektronisch als auch in Papierform durchgeführt werden; die Entscheidung obliegt der IHK Schwaben und kann unter bestimmten Umständen kurzfristig getroffen werden.
Als Prüfungsort ist grundsätzlich Augsburg vorgesehen. Wir behalten uns jedoch vor - bei entsprechender Anzahl an Prüfungsbewerbern - die Prüfung auch an einem anderen Ort unseres Kammerbezirkes durchzuführen.
Bitte beachten Sie, dass es pro Prüfungslauf nur eine begrenzte Anzahl verfügbarer Plätze gibt.
Auf terminliche Sonderwünsche können wir aus organisatorischen Gründen keine Rücksicht nehmen.
Sie möchten sich aktiv für die Stärkung der regionalen Wirtschaft und der Qualität der Weiterbildung engagieren?
Dann sind Sie bei uns als ehrenamtlicher Prüfer genau richtig – denn wir suchen Sie als Prüfer für die “Sachkundeprüfung zertifizierter Verwalter”!
Folgende Ausbildungen bzw. Abschlüsse sind u. a. Voraussetzung für die Prüfertätigkeit:
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann, zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft,
  • einen anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin,
  • einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt,
  • die Befähigung zum Richteramt.
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Prüfungsgebühren

Prüfung Prüfungsgebühr in Euro
Gesamtprüfung
(schriftlich und mündlich)
270,00
Mündliche Prüfung (Wiederholung) 130,00
Ordnungsgemäßer Rücktritt
vor Beginn der Gesamtprüfung
50 % der Prüfungsgebühr
Zweitschrift
(Prüfungszeugnis)
30,00

Links und Downloads