Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes müssen Personen, die im Einzelhandel freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen, die erforderliche Sachkenntnis besitzen.
Unter Sachkenntnis ist das Wissen und die Fertigkeit zu verstehen, die für das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken, Kennzeichnen, Lagern und Inverkehrbringen von freiverkäuflichen Arzneimitteln notwendig ist. Darüber hinaus müssen die für diese Arzneimittel geltenden Vorschriften bekannt sein.
Die Sachkenntnisprüfung für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln muss dann nicht abgelegt werden, wenn beispielsweise ein Zeugnis über ein relevantes Hochschulstudium oder ein Zeugnis über die bestandene Prüfung für den Beruf des Pharmazeutisch-technischen Assistenten, Drogisten oder Apothekenhelfers nachgewiesen werden kann. Mehr dazu finden Sie in der Anerkennung anderweitiger Nachweise.
Die Sachkenntnisprüfung ist eine Multiple-Choice-Prüfung, in der unter anderem Fragen zur Drogenerkennung integriert sind. Es müssen Drogen namentlich bezeichnet und die jeweilige Indikation zutreffend genannt werden.
Die Prüfung wird von der IHK Ulm durchgeführt.
Ihr Ansprechpartner:
Stefan Elshof
Tel. 0731 / 173-141
Mail: stefan.elshof@ulm.ihk.de