Prüfung "Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in"

Die Prüfung zur/zum „Geprüften Wirtschaftsfachwirt/in“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenplan und die Berufspraxis.

1. Aufbau und Ablauf der Prüfung

Termine (Bekanntgabe bei Lehrgangsbeginn)

Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"

Prüfungsfächer: Dauer:
1. Volks- und Betriebswirtschaft 75 Min.
2. Rechnungswesen 90 Min.
3. Recht und Steuern 75 Min.
4. Unternehmensführung 90 Min.

Voraussetzung für die Ablegung des Prüfungsteils „Handlungsspezifische Qualifikationen“
  • alle Fächer des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ müssen abgelegt sein und
  • ein weiteres Jahr Berufspraxis muss nachgewiesen werden

Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"

Handlungsbereiche: Dauer:
5. Betriebliches Management
6. Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswegen u. Controlling
7. Logistik
8. Marketing und Vertrieb
9. Führung und Zusammenarbeit
2 x 240 Min.
Prüfung in Form von zwei Situationsaufgaben
10. Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation
ACHTUNG: Voraussetzungen zur Teilnahme am Fachgespräch:
Alle Fächer (1 - 9) UND der Prüfungsteil WBQ müssen bestanden sein !
Das Fachgespräch wird aufbauend auf die Aufgabenstellung der Situationsaufgaben durchgeführt. Inhaltlich bezieht es sich auf die Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen“, Schwerpunkt liegt aber auf dem Handlungsbereich „Führung und Zusammenarbeit“.
ca. 30 Minuten
+ Vorbereitungszeit ca. 30 Min.

2. Ergebnismitteilung

Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form der sog. „Ergebnismitteilung“ schriftlich zugesandt. In dieser finden Sie auch die notwendigen Informationen über die Ergänzungsprüfung.

3. Mündliche Ergänzungsprüfung

Nur im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ besteht die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung. Dauer ca. 15 Minuten. Gewichtung schriftlich : mündlich -> 2 : 1.
a) Zum Bestehen
ist die Ergänzungsprüfung möglich, wenn höchstens eine mangelhafte und keine ungenügende Leistung vorliegt.
b) Zur Notenverbesserung
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
c) Anmeldung zur mündlichen Ergänzungsprüfung
Mit der sog. „Ergebnismitteilung“ erhalten Sie auch die nötigen Hinweise zur Ergänzungsprüfung. Sie werden automatisch für die mündl. Ergänzungsprüfung eingeplant und schriftlich, mit Angabe über den Prüfungsort und ihrer Prüfungszeit, eingeladen. Sollten Sie an ihrer Ergänzungsprüfung nicht teilnehmen wollen, so teilen Sie dies bitte umgehend per E-Mail dem zuständigen Sachbearbeiter mit.

4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid

Es besteht die Möglichkeit – nach Abschluss der mündlichen Ergänzungsprüfungen – sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem entsprechenden Ansprechpartner in Verbindung.
Ein rechtsförmlicher Bescheid geht Ihnen nach Abschluss jedes Prüfungsteiles zu. Ist die Gesamtprüfung bestanden, erhalten Sie das Prüfungszeugnis.

5. Bestehensregel

Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie in allen Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben.

6. Hilfsmittel und Rechtsstand

Die in den einzelnen Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel und den abgefragten Rechtsstand erhalten die Teilnehmer ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.

7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr

Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internet-Seite: https://www.ihk.de/schwaben/ – Dokumentennummer: 73954. Ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zur Zeit für den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" € 200,-, Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" € 260,- (Gebührentarif der IHK Schwaben, aktueller Stand). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung – nicht Lehrgangsbeginn – gültige Tarif. Die Prüfungsgebühr ist vor Eintritt in den jeweiligen Prüfungsteil zu bezahlen.

8. Wiederholung der Prüfung

Ein Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Prüfungsfächer werden automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren angetreten wird.

IHK-Notenschlüssel:

sehr gut: 100 - 92 Punkte
gut: 91 - 81 Punkte
befriedigend: 80 - 67 Punkte
ausreichend: 66 - 50 Punkte
mangelhaft: 49 - 30 Punkte
ungenügend: 29 - 0 Punkte