Prüfung "Geprüfte/r Technische/r Betriebswirt/in"

Die Prüfung zur/zum „Geprüften Technischen Betriebswirt/in“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenplan und die Berufspraxis.

1. Aufbau und Ablauf der Prüfung

Termine (Bekanntgabe bei Lehrgangsbeginn)

Prüfungsteil "Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess"

Prüfungsfächer: Dauer:
1. Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre 90 Min.
2. Rechnungswesen 180 Min.
3. Finanzierung und Investition 180 Min.
4. Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft 180 Min.
Voraussetzung für die Ablegung des Prüfungsteils „Management und Führung“: alle Fächer des Prüfungsteils „Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess“ müssen abgelegt sein.

Prüfungsteil "Management und Führung"

Prüfungsfächer: Dauer:
1. Organisation und Unternehmensführung
- Situationsbezogenes Fachgespräch
ca. 30 - 45 Min.
+ 45 Min. Vorbereitungszeit
2. Personalmanagement 240 Min.
3. Informations- und Kommunikationstechniken 240 Min.
Voraussetzung für die Ablegung des „Fachübergreifenden technikbezogenen Prüfungsteils“: alle Fächer der beiden ersten Prüfungsteile müssen bestanden sein.

Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil

Prüfungsfächer: Dauer:
1. Fachübergreifende Projektarbeit als Hausaufgabe 30 Kalendertage
2. Projektarbeitbezogenes Fachgespräch
Voraussetzung: Projektarbeit muss mit mindestens 50 Punkten bestanden sein
30 - 45 Min.

2. Ergebnismitteilung

Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form der sog. „Ergebnismitteilung“ schriftlich zugesandt. In dieser finden Sie auch die notwendigen Informationen über die Ergänzungsprüfung.

3. Mündliche Ergänzungsprüfung

Nur im Prüfungsteil „Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess“ besteht die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung. Dauer ca. 20 Minuten. Gewichtung schriftlich : mündlich -> 2 : 1.
a) Zum Bestehen
ist die Ergänzungsprüfung möglich, wenn höchstens eine mangelhafte und keine ungenügende Leistung vorliegt.
b) Zur Notenverbesserung
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
c) Anmeldung zur mündlichen Ergänzungsprüfung
Mit der sog. „Ergebnismitteilung“ erhalten Sie auch die nötigen Hinweise zur Ergänzungsprüfung mit Angabe des voraussichtlichen Termins und des Anmeldeschlusses. Wenn Sie diese Prüfung wahrnehmen wollen, versäumen Sie nicht, sich anzumelden.

4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid

Es besteht die Möglichkeit – nach Abschluss der mündlichen Ergänzungsprüfungen – sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem entsprechenden Ansprechpartner in Verbindung.
Ein rechtsförmlicher Bescheid geht Ihnen nach Abschluss jedes Prüfungsteiles zu. Ist die Gesamtprüfung bestanden, erhalten Sie das Prüfungszeugnis.

5. Bestehensregel

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsfächern sowie in der Projektarbeit und dem Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

6. Hilfsmittel und Rechtsstand

Die in den einzelnen Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel bzw. den abgefragten Rechtsstand erhalten die Teilnehmer ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.

7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr

Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internet-Seite: https://www.ihk.de/schwaben/ – Dokumentennummer: 74283. Ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zur Zeit für die Prüfungsteile „Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozesse“ und „Management und Führung“ je € 230,- , für den „fachübergreifenden technikbezogenen Prüfungsteil“ € 100,-. (Gebührentarif der IHK Schwaben, aktueller Stand). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung – nicht Lehrgangsbeginn – gültige Tarif. Die Prüfungsgebühr ist vor Eintritt in den jeweiligen Prüfungsteil zu bezahlen.

8. Wiederholung der Prüfung

Jeder Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Prüfungsfächer werden automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren angetreten wird.
Achtung: Wurde das projektarbeitsbezogene Fachgespräch nicht bestanden, muss die Projektarbeit mit einem neuen Thema nochmals angefertigt werden.

IHK-Notenschlüssel:

sehr gut: 100 - 92 Punkte
gut: 91 - 81 Punkte
befriedigend: 80 - 67 Punkte
ausreichend: 66 - 50 Punkte
mangelhaft: 49 - 30 Punkte
ungenügend: 29 - 0 Punkte