Prüfung "Geprüfte/r Medienfachwirt/in Bachelor Professional in Media
Die Prüfung zur/zum „Geprüften Medienfachwirt/in – Bachelor Professional in Media“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenstoffplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenstoffplan und die Berufspraxis.
- 1. Aufbau und Ablauf der Prüfung
- Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen"
- Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
- 2. Ergebnismitteilung
- 3. Mündliche Ergänzungsprüfung
- 4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid
- 5. Bestehensregel
- 6. Hilfsmittel und Rechtsstand
- 7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr
- 8. Wiederholung der Prüfung
- IHK-Notenschlüssel:
1. Aufbau und Ablauf der Prüfung
Termine (Bekanntgabe bei Lehrgangsbeginn)
Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen"
Prüfungsbereiche: | Dauer: |
1. Rechtsbewusstes Handeln | 90 Min. |
2. Betriebswirtschaftliches Handeln | 90 Min. |
3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung | 90 Min. |
4. Zusammenarbeit im Betrieb | 90 Min. |
Voraussetzung für die Zulassung zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
- alle Fächer des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“ müssen abgelegt sein
- der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen (AdA-Prüfung)
Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
Handlungsbereiche: | Dauer: |
1. Situationsaufgabe 1 – Medienproduktion
Qualifikationsschwerpunkt „Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion, die Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte (wird bei der Anmeldung abgefragt)
a) Printmedien oder
b) Digitalmedien
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300 Min. |
2. Situationsaufgabe 2 - Führung und Organisation | 240 Min. |
3. Projektarbeit
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30 Kalendertage
30 Min.
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2. Ergebnismitteilung
Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form der sog. „Ergebnismitteilung“ schriftlich zugesandt. In dieser finden Sie auch die notwendigen Informationen über die Ergänzungsprüfung.
3. Mündliche Ergänzungsprüfung
a) Zum Bestehen
st die Ergänzungsprüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ möglich, wenn höchstens eine mangelhafte (49 – 30 Punkte) und keine ungenügende Leistung vorliegt. Dauer ca. 20 Minuten. Gewichtung schriftlich : mündlich => 2 :1.
st die Ergänzungsprüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ möglich, wenn höchstens eine mangelhafte (49 – 30 Punkte) und keine ungenügende Leistung vorliegt. Dauer ca. 20 Minuten. Gewichtung schriftlich : mündlich => 2 :1.
In den schriftlichen Handlungsbereichen des Prüfungsteils „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist die Ergänzungsprüfung möglich, wenn höchstens eine mangelhafte (49 – 30 Punkte) und keine ungenügende (29 – 0 Punkte) Leistung erbracht worden ist. Dauer ca. 20 Minuten. Gewichtung schriftlich : mündlich => 2 : 1.
b) Zur Notenverbesserung
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
c) Anmeldung zur mündlichen Ergänzungsprüfung
Sofern eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich ist, erhalten Sie mit der Ergebnismitteilung die Einladung.
Sofern eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich ist, erhalten Sie mit der Ergebnismitteilung die Einladung.
4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid
Es besteht die Möglichkeit – nach Abschluss der mündlichen Ergänzungsprüfungen – sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem entsprechenden Ansprechpartner in Verbindung.
Ein rechtsförmlicher Bescheid geht Ihnen nach Abschluss jedes Prüfungsteiles zu. Ist die Gesamtprüfung bestanden, erhalten Sie das Prüfungszeugnis.
5. Bestehensregel
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsfächern und innerhalb der Projektarbeit sowohl in der Gesamtplanung als auch in der mündlichen Präsentation einschließlich des Fachgesprächs mindestens ausreichende Leistungen (= 50 Punkte) erbracht wurden.
6. Hilfsmittel und Rechtsstand
Die in den einzelnen Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel bzw. den abgefragten Rechtsstand erhalten die Teilnehmer ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.
7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr
Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internet-Seite: https://www.ihk.de/schwaben/ – Dokumentennummer: 5291026. Ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zur Zeit für den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ € 230,- und für den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ € 330,- (Gebührentarif der IHK Schwaben, aktueller Stand). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung – nicht Lehrgangsbeginn – gültige Tarif. Die Prüfungsgebühr ist vor Eintritt in den jeweiligen Prüfungsteil zu bezahlen.
8. Wiederholung der Prüfung
Jeder Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Prüfungsfächer werden automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren angetreten wird.
IHK-Notenschlüssel:
sehr gut: | 100 - 92 Punkte |
gut: | 91 - 81 Punkte |
befriedigend: | 80 - 67 Punkte |
ausreichend: | 66 - 50 Punkte |
mangelhaft: | 49 - 30 Punkte |
ungenügend: | 29 - 0 Punkte |