Prüfung "Geprüfte/r Logistikmeister/in"
Die Prüfung zur/zum „Geprüften Logistikmeister/in“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenstoffplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenstoffplan und die Berufspraxis.
- 1. Aufbau und Ablauf der Prüfung
- Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen"
- Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
- 2. Ergebnismitteilung
- 3. Mündliche Ergänzungsprüfung
- 4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid
- 5. Bestehensregel
- 6. Hilfsmittel und Rechtsstand
- 7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr
- 8. Wiederholung der Prüfung
- IHK-Notenschlüssel:
1. Aufbau und Ablauf der Prüfung
Termine (Bekanntgabe bei Lehrgangsbeginn)
Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen"
Prüfungsfächer: | Dauer: |
1. Rechtsbewusstes Handeln | 90 Min. |
2. Betriebswirtschaftliches Handeln | 90 Min. |
3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung | 90 Min. |
4. Zusammenarbeit im Betrieb | 90 Min. |
5. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten | 90 Min. |
Voraussetzung für die Zulassung zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
- alle Fächer des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“ müssen abgelegt sein
- der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen (AdA-Prüfung) und
- ein weiteres Jahr an Berufspraxis müssen nachgewiesen werden
Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
Prüfungsfächer: | Dauer: |
1. Handlungsbereich „Logistikprozesse“ | 240 Min. |
2. Handlungsbereich „Betriebliche Organisation und Kostenwesen“ | 240 Min. |
3. Handlungsbereich „Führung und Personal“ - Situationsbezogenes Fachgespräch - |
ca. 45 Min.
+ Vorbereitungszeit 30 Min.
|
2. Ergebnismitteilung
Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form der sog. „Ergebnismitteilung“ schriftlich zugesandt. In dieser finden Sie auch die notwendigen Informationen über die Ergänzungsprüfung.
3. Mündliche Ergänzungsprüfung
In jedem Prüfungsteil besteht für die schriftlichen Prüfungsfächer die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung (Dauer ca. 20 Minuten). Gewichtung schriftlich : mündlich => 2 : 1.
a) Zum Bestehen
ist die Ergänzungsprüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ möglich, wenn in höchstens zwei schriftlichen Prüfungsfächern eine mangelhafte Leistung erzielt wurde. Ab drei mangelhaften Leistungen oder einer ungenügenden Leistung ist eine mündliche Ergänzungsprüfung nicht möglich.
ist die Ergänzungsprüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ möglich, wenn in höchstens zwei schriftlichen Prüfungsfächern eine mangelhafte Leistung erzielt wurde. Ab drei mangelhaften Leistungen oder einer ungenügenden Leistung ist eine mündliche Ergänzungsprüfung nicht möglich.
Im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist eine Ergänzungsprüfung möglich, wenn in höchstens einer schriftlichen Situationsaufgabe eine mangelhafte Leistung erzielt wurde. Ab zwei mangelhaften Leistungen oder einer ungenügenden Leistung ist eine mündliche Ergänzungsprüfung nicht möglich.
Achtung: Eine mündliche Ergänzungsprüfung im „situationsbezogenen Fachgespräch“ ist nicht möglich.
b) Zur Notenverbesserung
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
c) Anmeldung zur mündlichen Ergänzungsprüfung
Mit der sog. „Ergebnismitteilung“ erhalten Sie auch die nötigen Hinweise zur Ergänzungsprüfung mit Angabe des voraussichtlichen Termins und des Anmeldeschlusses. Wenn Sie diese Prüfung wahrnehmen wollen, versäumen Sie nicht, sich anzumelden.
Mit der sog. „Ergebnismitteilung“ erhalten Sie auch die nötigen Hinweise zur Ergänzungsprüfung mit Angabe des voraussichtlichen Termins und des Anmeldeschlusses. Wenn Sie diese Prüfung wahrnehmen wollen, versäumen Sie nicht, sich anzumelden.
4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid
Es besteht die Möglichkeit – nach Abschluss der mündlichen Ergänzungsprüfungen – sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem entsprechenden Ansprechpartner in Verbindung.
Ein rechtsförmlicher Bescheid geht Ihnen nach Abschluss jedes Prüfungsteiles zu. Ist die Gesamtprüfung bestanden, erhalten Sie das Prüfungszeugnis.
5. Bestehensregel
Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie in allen Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben.
6. Hilfsmittel und Rechtsstand
Die in den einzelnen Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel und den abgefragten Rechtsstand erhalten Sie ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.
7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr
Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internet-Seite: https://www.ihk.de/schwaben/ – Dokumentennummer: 74256. Ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zur Zeit für den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ € 230,- und für den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ € 280,- (Gebührentarif der IHK Schwaben, aktueller Stand). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung - nicht Lehrgangsbeginn - gültige Tarif. Die Prüfungsgebühr ist vor Eintritt in den jeweiligen Prüfungsteil zu bezahlen.
8. Wiederholung der Prüfung
Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Prüfungsfächer werden automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren angetreten wird.
IHK-Notenschlüssel:
sehr gut: | 100 - 92 Punkte |
gut: | 91 - 81 Punkte |
befriedigend: | 80 - 67 Punkte |
ausreichend: | 66 - 50 Punkte |
mangelhaft: | 49 - 30 Punkte |
ungenügend: | 29 - 0 Punkte |