Prüfung Geprüfte/r IT-Entwickler/in / Certified IT Systems Manager/in

Die Prüfung zur/zum „Geprüften IT-Entwickler/in / Certified IT Systems Manager/in“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenstoffplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenstoffplan und die Berufspraxis.

1. Aufbau und Ablauf der Prüfung

Termine (Bekanntgabe bei Lehrgangsbeginn)

Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“

Prüfungsfächer: Dauer:
1. Situationsaufgabe 1 1,5 Std.
2. Situationsaufgabe 2 1,5 Std.
3. Praktische Demonstration (Vorbereitungszeit + Prüfung)
Für die praktische Demonstration wählt der Prüfungsteilnehmer einen der folgenden Anwendungsfälle aus:
  • Vorbereiten und Durchführen eines Einstellungsgespräches
  • Vorbereiten und Durchführen eines Mitarbeitergespräches
  • Vorbereiten und Durchführen einer Ausbildungseinheit
  • Vorbereiten und Durchführen einer Mitarbeiterqualifizierung
1 Std.

Prüfungsteil "Profilspezifische IT-Fachaufgaben“

Prüfungsfächer: Dauer:
1. IT-Fachaufgabe 1 (Aufgabenstellung in englischer Sprache) 2,5 Std.
2. IT-Fachaufgabe 2 2,5 Std.
3. IT-Fachaufgabe 3 2,5 Std.

Prüfungsteil "Betriebliche IT-Prozesse"

Prüfungsfächer: Dauer:
1. Dokumentation über ein praxisrelevantes Projekt oder über Aufgaben aus betrieblichen IT-Prozessen 120 Tage
2. Umfang und Abgabetermin werden durch ein Zielvereinbarungsgespräch zwischen Prüfungsteilnehmer und Prüfungsausschuss festgelegt. 1 - 1,5 Std.
3. Präsentation und Fachgespräch 1 - 1,5 Std.

2. Ergebnismitteilung

Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form der sog. „Ergebnismitteilung“ schriftlich zugesandt. In dieser finden Sie auch die notwendigen Informationen über die Ergänzungsprüfung.

3. Mündliche Ergänzungsprüfung

In den beiden Prüfungsteilen „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“ und „Profilspezifische IT-Fachaufgaben“ besteht die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung. Dauer ca. 20 Minuten. Gewichtung schriftlich : mündlich => 2 :1.
a) Zum Bestehen
ist die Ergänzungsprüfung möglich, wenn höchstens eine mangelhafte und keine ungenügende Leistung je Prüfungsteil vorliegt.
b) Zur Notenverbesserung
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
c) Anmeldung zur mündlichen Ergänzungsprüfung
Sofern eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich ist, erhalten Sie mit der Ergebnismitteilung die Einladung.
d) Hilfsmittel bei mündlicher Ergänzungsprüfung
Das Mitbringen von Hilfsmitteln ist nicht notwendig und auch nicht zugelassen.

4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid

Es besteht die Möglichkeit – nach Abschluss der mündlichen Ergänzungsprüfungen – sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem entsprechenden Ansprechpartner in Verbindung.
Ein rechtsförmlicher Bescheid geht Ihnen nach Abschluss jedes Prüfungsteiles zu. Ist die Gesamtprüfung bestanden, erhalten Sie das Prüfungszeugnis.

5. Bestehensregel

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen der 3 Prüfungsteile mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

6. Hilfsmittel und Rechtsstand

Die in den einzelnen Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel bzw. den abgefragten Rechtsstand erhalten die Teilnehmer ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.

7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr

Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internet-Seite: www.ihk.de/schwaben – Dokumentennummer: 74247. Ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zur Zeit für die Prüfungsteile „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“ und „Profilspezifische IT-Fachaufgaben“ je € 230,-; für den Prüfungsteil „Betriebliche IT-Prozesse“ € 150,- (Gebührentarif der IHK Schwaben, aktueller Stand). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung – nicht Lehrgangsbeginn – gültige Tarif. Die Prüfungsgebühr ist vor dem Eintritt in den jeweiligen Prüfungsteil zu bezahlen.

8. Wiederholung der Prüfung

Jeder Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Prüfungsleistungen werden automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren angetreten wird.

IHK-Notenschlüssel:

sehr gut: 100 - 92 Punkte
gut: 91 - 81 Punkte
befriedigend: 80 - 67 Punkte
ausreichend: 66 - 50 Punkte
mangelhaft: 49 - 30 Punkte
ungenügend: 29 - 0 Punkte