Prüfung "Geprüfte/r Industriemeister/in – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk"
Die Prüfung zur/zum „Geprüften Industriemeister/in - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenstoffplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenstoffplan und die Berufspraxis.
- 1. Aufbau und Ablauf der Prüfung
- Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen"
- Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
- 2. Ergebnismitteilung
- 3. Mündliche Ergänzungsprüfung
- 4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid
- 5. Bestehensregel
- 6. Hilfsmittel und Rechtsstand
- 7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr
- 8. Wiederholung der Prüfung
- IHK-Notenschlüssel:
1. Aufbau und Ablauf der Prüfung
Termine (Bekanntgabe bei Lehrgangsbeginn)
Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen"
Prüfungsfächer: | Dauer: |
1. Rechtsbewusstes Handeln | 90 Min. |
2. Betriebswirtschaftliches Handeln | 90 Min. |
3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung | 90 Min. |
4. Zusammenarbeit im Betrieb | 90 Min. |
5. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten | 90 Min. |
Voraussetzung für die Zulassung zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
- alle Fächer des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ müssen abgelegt sein
- der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen (AdA-Prüfung) und
- ein weiteres Jahre Berufspraxis müssen nachgewiesen werden
Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
Prüfungsfächer: | Dauer: |
1. Handlungsbereich Technik
Qualifikationsschwerpunkt :
a) Bearbeitungstechnik oder b) Verarbeitungstechnik oder c) Kautschuktechnik oder d) Faserverbundtechnik |
270 Min. |
2. Handlungsbereich Organisation | 240 Min. |
3. Handlungsbereich Führung und Personal - Situationsbezogenes Fachgespräch - |
ca. 30 Min.
+ Vorbereitungszeit ca. 30 Min.
|
2. Ergebnismitteilung
Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form der sog. „Ergebnismitteilung“ schriftlich zugesandt. In dieser finden Sie auch die notwendigen Informationen über die Ergänzungsprüfung.
3. Mündliche Ergänzungsprüfung
In jedem Prüfungsteil besteht für die schriftlichen Prüfungsfächer die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung (Dauer ca. 20 Minuten). Gewichtung schriftlich : mündlich => 2:1.
a) Zum Bestehen
ist die Ergänzungsprüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ in max. 2 Fächern möglich, wenn höchstens zwei mangelhafte und keine ungenügende Leistung vorliegen.
ist die Ergänzungsprüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ in max. 2 Fächern möglich, wenn höchstens zwei mangelhafte und keine ungenügende Leistung vorliegen.
Im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist eine Ergänzungsprüfung nur in einem Fach möglich, unter der Voraussetzung, dass in den schriftlichen Situationsaufgaben höchstens eine mangelhafte und keine ungenügende Leistung erzielt wurde.
Achtung: Eine mündliche Ergänzungsprüfung im situationsbezogenen Fachgespräch ist nicht möglich.
b) Zur Notenverbesserung
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
c) Anmeldung zur mündlichen Ergänzungsprüfung
- eine separate Anmeldung zur Ergänzungsprüfung ist nicht notwendig. Wenn Sie die Voraussetzung für die Ergänzungsprüfung erfüllen, werden Sie automatisch dafür eingeplant. Mit der sog. „Ergebnismitteilung“ erhalten Sie auch die nötigen Hinweise zur Ergänzungsprüfung mit Angabe des Termins, des Ortes und des genauen Ablaufes. Sollten Sie dann jedoch diese Ergänzungsprüfung nicht wahrnehmen wollen, so geben Sie bitte der IHK Schwaben per E-Mail bescheid!
- eine separate Anmeldung zur Ergänzungsprüfung ist nicht notwendig. Wenn Sie die Voraussetzung für die Ergänzungsprüfung erfüllen, werden Sie automatisch dafür eingeplant. Mit der sog. „Ergebnismitteilung“ erhalten Sie auch die nötigen Hinweise zur Ergänzungsprüfung mit Angabe des Termins, des Ortes und des genauen Ablaufes. Sollten Sie dann jedoch diese Ergänzungsprüfung nicht wahrnehmen wollen, so geben Sie bitte der IHK Schwaben per E-Mail bescheid!
4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid
Es besteht die Möglichkeit – nach Abschluss der mündlichen Ergänzungsprüfungen – sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem unter Kontakt genannten Ansprechpartner in Verbindung.
Ein rechtsförmlicher Bescheid geht Ihnen nach Abschluss jedes Prüfungsteiles zu. Ist die Gesamtprüfung bestanden, erhalten Sie das Prüfungszeugnis.
5. Bestehensregel
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
6. Hilfsmittel und Rechtsstand
Die in den einzelnen Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel bzw. den abgefragten Rechtsstand erhalten die Teilnehmer ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.
7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr
Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internet-Seite: https://www.ihk.de/schwaben/ – Dokumentennummer: 3005786. Ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zur Zeit für den Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ € 230,- und für den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ € 280,- (Gebührentarif der IHK Schwaben, aktueller Stand). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung – nicht Lehrgangsbeginn – gültige Tarif. Die Prüfungsgebühr ist vor Eintritt in den jeweiligen Prüfungsteil zu bezahlen.
8. Wiederholung der Prüfung
Jeder Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Prüfungsfächer werden automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren angetreten wird.
IHK-Notenschlüssel:
sehr gut: | 100 - 92 Punkte |
gut: | 91 - 81 Punkte |
befriedigend: | 80 - 67 Punkte |
ausreichend: | 66 - 50 Punkte |
mangelhaft: | 49 - 30 Punkte |
ungenügend: | 29 - 0 Punkte |