Prüfung "Geprüfte/r Industriemeister/in – Fachrichtung Metall"

Die Prüfung zur/zum „Geprüften Industriemeister/in - Fachrichtung Metall“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenstoffplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenstoffplan und die Berufspraxis.

1. Aufbau und Ablauf der Prüfung

Termine (Bekanntgabe bei Lehrgangsbeginn)

Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen"

Prüfungsfächer: Dauer:
1. Rechtsbewusstes Handeln 90 Min.
2. Betriebswirtschaftliches Handeln 90 Min.
3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung 90 Min.
4. Zusammenarbeit im Betrieb 90 Min.
5. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten 90 Min.

Voraussetzung für die Zulassung zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
  • alle Fächer des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ müssen abgelegt sein
  • der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen (AdA-Prüfung) und
  • ein weiteres Jahr Berufspraxis muss nachgewiesen werden

Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"

Prüfungsfächer: Dauer:
1. Handlungsbereich „Technik“ 240 Min.
2. Handlungsbereich „Organisation“ 240 Min.
3. Handlungsbereich „Führung und Personal“
- Situationsbezogenes Fachgespräch -
ca. 45 Min.
+ Vorbereitungszeit ca. 30 Min.

2. Ergebnismitteilung

Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form der sog. „Ergebnismitteilung“ schriftlich zugesandt. In dieser finden Sie auch die notwendigen Informationen über die Ergänzungsprüfung.

3. Mündliche Ergänzungsprüfung

In jedem Prüfungsteil besteht für die schriftlichen Prüfungsfächer die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung (Dauer ca. 20 Minuten). Gewichtung schriftlich : mündlich => 2:1.
a) Zum Bestehen
ist die Ergänzungsprüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ in max. 2 Fächern möglich, unter der Voraussetzung, dass höchstens zwei mangelhafte und keine ungenügende Leistung vorliegen.
Im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist eine Ergänzungsprüfung nur in einem Fach möglich. Es darf max. eine mangelhafte und keine ungenügende Leistung in den schriftlichen Situationsaufgaben vorliegen.
Achtung: Eine mündliche Ergänzungsprüfung im situationsbezogenen Fachgespräch ist nicht möglich. Hilfsmittel sind bei der mündlichen Ergänzungsprüfung nicht erlaubt.
b) Zur Notenverbesserung
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
c) Anmeldung zur mündlichen Ergänzungsprüfung
Mit der sog. „Ergebnismitteilung“ erhalten Sie auch die nötigen Hinweise zur Ergänzungsprüfung mit Angabe des voraussichtlichen Termins.

4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid

Es besteht die Möglichkeit – nach Abschluss der mündlichen Ergänzungsprüfungen – sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem entsprechenden Ansprechpartner in Verbindung.
Ein rechtsförmlicher Bescheid geht Ihnen nach Abschluss jedes Prüfungsteiles zu. Ist die Gesamtprüfung bestanden, erhalten Sie das Prüfungszeugnis.

5. Bestehensregel

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

6. Hilfsmittel und Rechtsstand

Die in den einzelnen Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel bzw. den abgefragten Rechtsstand erhalten die Teilnehmer ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.

7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr

Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internet-Seite: https://www.ihk.de/schwaben/ – Dokumentennummer: 74242. Ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zur Zeit für den Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ € 230,- und für den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ € 280,- (Gebührentarif der IHK Schwaben, aktueller Stand). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung – nicht Lehrgangsbeginn – gültige Tarif. Die Prüfungsgebühr ist vor Eintritt in den jeweiligen Prüfungsteil zu bezahlen.

8. Wiederholung der Prüfung

Jeder Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Prüfungsfächer werden automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren angetreten wird.

IHK-Notenschlüssel:

sehr gut: 100 - 92 Punkte
gut: 91 - 81 Punkte
befriedigend: 80 - 67 Punkte
ausreichend: 66 - 50 Punkte
mangelhaft: 49 - 30 Punkte
ungenügend: 29 - 0 Punkte