Prüfung "Geprüfte/r Industriemeister/in - Fachrichtung Chemie

Die Prüfung zur/zum „Geprüften Industriemeister/in - Fachrichtung Chemie“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenstoffplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenstoffplan und die Berufspraxis.

1. Aufbau und Ablauf der Prüfung

Termine (Bekanntgabe bei Lehrgangsbeginn)

Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen"

Prüfungsfächer: Dauer:
1. Rechtsbewusstes Handeln 90 Min.
2. Betriebswirtschaftliches Handeln 90 Min.
3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung 90 Min.
4. Zusammenarbeit im Betrieb 90 Min.

Voraussetzung für die Zulassung zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
  • alle Fächer des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ müssen abgelegt sein
  • der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen (AdA-Prüfung) und
  • ein weiteres Jahr Berufspraxis müssen nachgewiesen werden

Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"

Prüfungsfächer: Dauer:
1. Handlungsbereich „Chemische Produktion“
- Situationsaufgabe I -
240 Min.
2. Handlungsbereich „Organisation, Führung und Kommunikation“
- Situationsaufgabe II
inkl. Fachgespräch (Gewichtung schriftlich : mündlich => 1:1)
120 Min.
30 bis 45 Min.
+ Vorbereitungszeit 45 Min.
3. Handlungsbereich „Spezialisierungsgebiete“ *
- schriftliche Ausarbeitung -
* (Technologie, Betriebscontrolling, Syntheseplanung, Automatisierungs- und Prozessleittechnik)
90 Min.

2. Ergebnismitteilung

Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form der „Ergebnismitteilung“ schriftlich zugesandt. In dieser finden Sie auch die notwendigen Informationen über die Ergänzungsprüfung.

3. Mündliche Ergänzungsprüfung

In jedem Prüfungsteil besteht für die schriftlichen Prüfungsfächer die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung (Dauer ca. 20 Minuten). Gewichtung schriftlich : mündlich => 2:1.
a) Zum Bestehen
ist die Ergänzungsprüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ möglich, wenn in einem Fach mangelhafte Leistungen erbracht wurde. Ab zwei mangelhaften Leistungen oder einer oder mehrerer ungenügender Leistung ist eine mündliche Ergänzungsprüfung nicht möglich.
Im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist eine Ergänzungsprüfung nur möglich, wenn entweder in der Situationsaufgabe I oder in der schriftlichen Ausarbeitung (Spezialisierungsgebiete) eine mangelhafte Leistung erbracht wurde. Sind beide Prüfungsleistungen mangelhaft oder liegen eine oder mehrere ungenügende Leistungen vor, besteht diese Möglichkeit nicht.
Achtung: Eine mündliche Ergänzungsprüfung in Situationsaufgabe II ist nicht möglich.
b) Zur Notenverbesserung
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
c) Anmeldung zur mündlichen Ergänzungsprüfung
- eine separate Anmeldung zur Ergänzungsprüfung ist nicht notwendig. Wenn Sie die Voraussetzung für die Ergänzungsprüfung erfüllen, werden Sie automatisch dafür eingeplant. Mit der „Ergebnismitteilung“ erhalten Sie auch die nötigen Hinweise zur Ergänzungsprüfung mit Angabe des Termins, des Ortes und des genauen Ablaufes. Sollten Sie dann jedoch diese Ergänzungsprüfung nicht wahrnehmen wollen, so geben Sie bitte der IHK Schwaben umgehend per E-Mail bescheid!

4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid

Es besteht die Möglichkeit – nach Abschluss der mündlichen Ergänzungsprüfungen – sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem entsprechenden Ansprechpartner in Verbindung.
Ein rechtsförmlicher Bescheid geht Ihnen nach Abschluss jedes Prüfungsteiles zu. Ist die Gesamtprüfung bestanden, erhalten Sie das Prüfungszeugnis.

5. Bestehensregel

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

6. Hilfsmittel und Rechtsstand

Die in den einzelnen Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel bzw. den abgefragten Rechtsstand erhalten die Teilnehmer ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.

7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr

Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internet-Seite: https://www.ihk.de/schwaben/ – Dokumentennummer: 74230. Ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zur Zeit für den Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ € 230,00, für den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ € 280,00 (Gebührentarif der IHK Schwaben, aktueller Stand). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung – nicht Lehrgangsbeginn – gültige Tarif. Die Prüfungsgebühr ist vor Eintritt in den jeweiligen Prüfungsteil zu bezahlen.

8. Wiederholung der Prüfung

Jeder Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Prüfungsfächer werden automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren angetreten wird.

IHK-Notenschlüssel:

sehr gut: 100 - 92 Punkte
gut: 91 - 81 Punkte
befriedigend: 80 - 67 Punkte
ausreichend: 66 - 50 Punkte
mangelhaft: 49 - 30 Punkte
ungenügend: 29 - 0 Punkte