Prüfung "Geprüfte/r Handelsfachwirt/in"
Die Prüfung zur/zum „Geprüften Handelsfachwirt/in“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenstoffplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenstoffplan und die Berufspraxis.
- 1. Aufbau und Ablauf der Prüfung
- 2. Ergebnismitteilung
- 3. Mündliche Ergänzungsprüfung
- 4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid
- 5. Bestehensregel
- 6. Hilfsmittel und Rechtsstand
- 7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr
- 8. Wiederholung der Prüfung
- 9. Ausbildereignungsprüfung
- IHK-Notenschlüssel:
1. Aufbau und Ablauf der Prüfung
Termine (Bekanntgabe bei Lehrgangsbeginn)
Prüfungsteil A - „Erste schriftliche Teilprüfung
Prüfungsbereiche: | Dauer: |
1. Unternehmensführung und -steuerung
2. Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
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240 Min. Prüfung in Form einer. Situationsaufgabe |
Voraussetzung für den zweiten Teil ist die abgelegte erste schriftliche Teilprüfung, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Prüfungsteil B - „Zweite schriftliche Teilprüfung“
Prüfungsbereiche: | Dauer: |
1. Handelsmarketing
2. Beschaffung und Logistik
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180 Min. Prüfung in Form einer. Situationsaufgabe |
sowie einen der Handlungsbereiche (Wahlfach)
3. Vertriebssteuerung oder
4. Handelslogistik oder
5. Einkauf oder
6. Außenhandel
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120 Min. Prüfung in Form einer. Situationsaufgabe |
Voraussetzung für den mündlichen Teil sind die abgelegten schriftlichen Teilprüfungen.
Prüfungsteil C - „Mündliche Teilprüfung“
Dauer: | |
1. Präsentation
Die Themenstellung bezieht sich auf jeweils einen Handelsbereich aus der ersten und zweiten schriftlichen Teilprüfung.
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15 Min. |
2. Fachgespräch
Ausgehend von der Präsentation soll im Fachgespräch die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung maßgebenden Einflussfaktoren zu entwickeln, zu bewerten und zu vertreten. Dabei soll auch die Fähigkeit nachgewiesen werden, angemessen zu kommunizieren und sachgerecht zu argumentieren. Das Situationsbezogene Fachgespräch ist gegenüber der Präsentation doppelt zu gewichten.
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20 Min. |
Achtung:
Das Thema der Präsentation wird vom Prüfungsteilnehmer/in gewählt und mit einer Kurzbeschreibung am Tag der zweiten schriftlichen Teilprüfung eingereicht.
2. Ergebnismitteilung
Ca. 8-10 Wochen nach der jeweils schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form der sog. „Ergebnismitteilung“ schriftlich zugesandt.
3. Mündliche Ergänzungsprüfung
Zum Bestehen und zur Notenverbesserung ist keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.
4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid
Es besteht die Möglichkeit – nach Abschluss jeder Teilprüfung – sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Die Einsicht in die Prüfungsunterlagen ist binnen der gesetzlich vorgegebenen Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs zu gewähren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem genannten Ansprechpartner in Verbindung.
Einen rechtsförmlichen Bescheid erhalten Sie dann nach Abschluss jeder Teilprüfung; über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis auszustellen.
5. Bestehensregel
Die Prüfung ist bestanden, wenn in den schriftlichen Teilprüfungen und in der mündlichen Teilprüfung jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
6. Hilfsmittel und Rechtsstand
Die in den Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel und den abgefragten Rechtsstand erhalten die Teilnehmer ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.
7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr
Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internet-Seite: https://www.ihk.de/schwaben/ – Dokumentennummer: 3561630. Ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Gebührenbescheid. Dieser beträgt zur Zeit € 460,- (Gebührentarif der IHK Schwaben, aktueller Stand). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung – nicht Lehrgangsbeginn – gültige Tarif. Die Prüfungsgebühr ist vor Eintritt in die Prüfung zu bezahlen.
8. Wiederholung der Prüfung
Jede Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Die Anmeldung zur Wiederholung einer Teilprüfung muss spätestens zwei Jahre nach dem Tag der nicht bestandenen Teilprüfung erfolgen. Bereits bestandene Prüfungsleistungen werden automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von zwei Jahren angetreten wird.
9. Ausbildereignungsprüfung
Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.
Bei der Anmeldung zur praktischen AdA-Prüfung ist eine Kopie des Fachwirtzeugnisses beizulegen.
IHK-Notenschlüssel:
sehr gut: | 100 - 92 Punkte |
gut: | 91 - 81 Punkte |
befriedigend: | 80 - 67 Punkte |
ausreichend: | 66 - 50 Punkte |
mangelhaft: | 49 - 30 Punkte |
ungenügend: | 29 - 0 Punkte |