Prüfung "Geprüfte/-r Gleisbaumeister/-in"
Die Prüfung zur/zum „Geprüfter Gleisbaumeister/ Geprüfte Gleisbaumeisterin“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenplan und die Berufspraxis.
- 1. Aufbau und Ablauf der Prüfung
- Prüfungsteil „Baubetrieb/ Gleisbau“
- Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Mitarbeiterentwicklung“
- Berufs- und arbeitspädagogischer Teil (Ausbildereignungsprüfung)
- 2. Ergebnismitteilung
- 3. Mündliche Ergänzungsprüfung
- 4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid
- 5. Bestehensregel
- 6. Hilfsmittel und Rechtsstand
- 7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr
- 8. Wiederholung der Prüfung
- IHK-Notenschlüssel:
1. Aufbau und Ablauf der Prüfung
Termine (Bekanntgabe bei Lehrgangsbeginn)
Prüfungsteil „Baubetrieb/ Gleisbau“
Handlungsbereiche: | Dauer: |
1. Situationsaufgabe 1 | 240 Min. |
2. Situationsaufgabe 2 | 240 Min. |
Inhalt der Situationsaufgaben (1+2):
a) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
b) Betriebswirtschaftliches Handeln c) Betriebliches Kostenwesen d) Anwenden von Methoden, Information, Kommunikation und Planung e) Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten f) Bautechnik g) Organisation der Baustelle h) Qualitätsmanagement |
Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Mitarbeiterentwicklung“
Handlungsbereiche: | Dauer: |
1. Situationsaufgabe 1 | 90 Min. |
2. Situationsaufgabe 2 | 90 Min. |
Inhalt der Situationsaufgaben (1+2):
a) Rechtsbewusstes Handeln
b) Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb u. auf der Baustelle c) Personalführung d) Personalentwicklung e) + Situationsbezogenes Fachgespräch |
Berufs- und arbeitspädagogischer Teil (Ausbildereignungsprüfung)
(separater Prüfungslauf zzgl. AdA-Prüfungsgebühr)
Prüfungsteile: | Dauer: |
1. Schriftliche Prüfung | 150 Min. |
2. Praktische Prüfung | ca. 30 Min. |
Die folgenden Aufführungen beziehen sich nicht auf die Ausbildereignungsprüfung.
2. Ergebnismitteilung
Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form der „Ergebnismitteilung“ schriftlich zugesandt. In dieser finden Sie auch die notwendigen Informationen über die Ergänzungsprüfung.
3. Mündliche Ergänzungsprüfung
Zum Bestehen ist die Ergänzungsprüfung im Prüfungsteil „Baubetrieb/ Gleisbau“ möglich, wenn nicht mehr als eine schriftliche Prüfung mangelhafte (49-30 Punkte) und keine ungenügende Leistung vorliegt. Dauer ca. 20 Min. Gewichtung schriftlich : mündlich → 2:1.
Zum Bestehen ist die Ergänzungsprüfung im Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Mitarbeiterentwicklung“ möglich, wenn nicht mehr als eine schriftliche Prüfung mangelhafte (49-30 Punkte) und keine ungenügende Leistung vorliegt. Dauer ca. 20 Minuten. Gewichtung schriftlich : mündlich → 2:1.
Anmeldung zur mündlichen Ergänzungsprüfung
Mit der „Ergebnismitteilung“ erhalten Sie auch die nötigen Hinweise zur Ergänzungsprüfung mit Angabe des voraussichtlichen Termins und des Anmeldeschlusses. Die fristgerechte Anmeldung ist zur Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung zwingend notwendig.
4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid
Es besteht die Möglichkeit, sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem entsprechenden Ansprechpartner in Verbindung.
Ein rechtsförmlicher Bescheid geht Ihnen nach Abschluss jedes Prüfungsteiles zu. Ist die Gesamtprüfung bestanden, erhalten Sie das Prüfungszeugnis.
5. Bestehensregel
Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie in jedem der beiden Prüfungsteile mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben. Ebenso muss die Ausbildereignungsprüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung bestanden und vorgelegt sein.
6. Hilfsmittel und Rechtsstand
Die in den einzelnen Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel und den abgefragten Rechtsstand erhalten Sie ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.
7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr
Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internetseite: https://www.ihk.de/schwaben/ – Dokumentennummer: 4041160. Ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zur Zeit für den Prüfungsteil „Baubetrieb/ Gleisbau“ € 280,00 und für den Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Mitarbeiterentwicklung“ € 230,00 (Gebührentarif der IHK Schwaben, aktueller Stand). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung – nicht Lehrgangsbeginn – gültige Tarif. Die Prüfungsgebühr ist vor Eintritt in den jeweiligen Prüfungsteil zu bezahlen.
8. Wiederholung der Prüfung
Ein Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Prüfungsfächer werden automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren angetreten wird.
IHK-Notenschlüssel:
sehr gut: | 100 - 92 Punkte |
gut: | 91 - 81 Punkte |
befriedigend: | 80 - 67 Punkte |
ausreichend: | 66 - 50 Punkte |
mangelhaft: | 49 - 30 Punkte |
ungenügend: | 29 - 0 Punkte |