Prüfung "Geprüfte/r Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen
Die Prüfung zur/zum „Geprüften Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenstoffplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenstoffplan und die Berufspraxis.
1. Aufbau und Ablauf der Prüfung
Termine (Bekanntgabe bei Lehrgangsbeginn)
Prüfungsteil A | Dauer: |
1. Steuerung und Führung im Unternehmen | 150 Min. |
2. Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden | 120 Min. |
Prüfungsteil B | |
1. Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation | 75 Min. |
2. Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte
Der Prüfungsteilnehmer hat sich für einen produktbezogenen Qualifikationsschwerpunkt zu entscheiden, welcher zwingend abgelegt werden muss:
a) Sachversicherungen für private und gewerbliche Kunden,
b) Vermögensversicherungen für private und gewerbliche Kunden,
c) Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung,
d) Kranken- und Unfallversicherungen,
e) Rückversicherungen oder
f) Finanzdienstleistungen für Privat- und Gewerbekunden
|
90 Min. |
3. Handlungsbereich
Vertriebsmanagement
Risikomanagement Schaden- und Leistungsmanagement |
75 Min. |
Pflichtmündliche Prüfung: | Dauer: |
1. Gesprächssimulation (Rollenspiel)
mit anschließendem Fachgespräch Sie wählen aus drei vom Prüfungsausschuss vorgegeben Situationsaufgaben eine Aufgabe aus.
Präsentation bezogen auf den gewählten Handlungsbereich
Das Thema der Präsentation wird vom Prüfungsteilnehmer gewählt und ist spätestens zu einem von der IHK Schwaben festgelegten Termin einzureichen. |
15 Min.
10 Min. + 30 Min. Vorbereitungszeit
10 Min.
|
2. Fachgespräch bezogen auf den gewählten Handlungsbereich Ausgangssituation ist das Thema der Präsentation | 10 Min. |
2. Ergebnismitteilung
Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form der sog. „Ergebnismitteilung“ schriftlich zugesandt. In dieser finden Sie auch die notwendigen Informationen über die mündliche Prüfung.
3. Mündliche Ergänzungsprüfung
Im Prüfungsteil A und B besteht für die schriftlichen Prüfungsfächer die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung (Dauer ca. 15 Minuten) Gewichtung schriftlich : mündlich → 2 zu 1
a) Zum Bestehen
ist die Ergänzungsprüfung möglich, wenn je Prüfungsteil höchstens eine mangelhafte und keine ungenügende Leistung vorliegt.
ist die Ergänzungsprüfung möglich, wenn je Prüfungsteil höchstens eine mangelhafte und keine ungenügende Leistung vorliegt.
b) Zur Notenverbesserung
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
c) Anmeldung zur mündlichen Ergänzungsprüfung
Mit der sog. „Ergebnismitteilung“ erhalten Sie auch die nötigen Hinweise zur Ergänzungsprüfung mit Angabe des voraussichtlichen Termins und des Anmeldeschlusses. Die fristgerechte Anmeldung ist zur Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung zwingend notwendig.
Mit der sog. „Ergebnismitteilung“ erhalten Sie auch die nötigen Hinweise zur Ergänzungsprüfung mit Angabe des voraussichtlichen Termins und des Anmeldeschlusses. Die fristgerechte Anmeldung ist zur Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung zwingend notwendig.
4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid
Es besteht die Möglichkeit, sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem unter Kontakt genannten Ansprechpartner in Verbindung.
Ein rechtsförmlicher Bescheid geht Ihnen nach Abschluss jedes Prüfungsteiles zu. Ist die Gesamtprüfung bestanden, erhalten Sie das Prüfungszeugnis.
5. Bestehensregel
Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie in allen schriftlichen und mündlichen Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben.
6. Hilfsmittel und Rechtsstand
Die in den einzelnen Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel und den abgefragten Rechtsstand erhalten Sie ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.
7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr
Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internet-Seite: https://www.ihk.de/schwaben/ – Dokumentennummer: 74294. Ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zur Zeit für den Prüfungsteil „A“ € 200,- , Prüfungsteil „B“ € 260,- (Gebührentarif der IHK Schwaben, aktueller Tarif). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung – nicht Lehrgangsbeginn – gültige Tarif. Die Prüfungsgebühr ist vor Eintritt in die Prüfung zu bezahlen
8. Wiederholung der Prüfung
Ein Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Prüfungsfächer werden automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von zwei Jahren angetreten wird.
IHK-Notenschlüssel:
sehr gut: | 100 - 92 Punkte |
gut: | 91 - 81 Punkte |
befriedigend: | 80 - 67 Punkte |
ausreichend: | 66 - 50 Punkte |
mangelhaft: | 49 - 30 Punkte |
ungenügend: | 29 - 0 Punkte |