Prüfung "Geprüfte/r Fachwirt/in für Marketing" „Bachelor Professional in Marketing“

Die Prüfung zur/zum „Geprüften Fachwirt/in für Marketing - Bachelor Professional in Marketing“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenplan und die Berufspraxis.

1. Aufbau und Ablauf der Prüfung

Termine (Bekanntgabe bei Lehrgangsbeginn)
Prüfungsfächer: Dauer:
1. Marketingstrategien entwickeln
2. Marketingkonzepte und -projekte planen und umsetzen
3. Marketingprozesse analysieren, bewerten und weiterentwickeln
4. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen
2 x 300 Min.
Prüfung in Form von zwei Situationsaufgaben
5. Präsentation und Fachgespräch
Achtung: Die Teilnahme am Fachgespräch ist nur möglich, wenn die schriftliche Prüfung abgelegt wurde. Das Thema wird vom Prüfungsteilnehmer gewählt und ist dem Prüfungsausschuss bei Eintritt in die schriftliche Prüfung einzureichen.
ca. 30 Min.

2. Ergebnismitteilung

Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form des sog. „Ergebnisbescheides“ schriftlich zugesandt.

3. Mündliche Ergänzungsprüfung

Zum Bestehen und zur Notenverbesserung ist keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.

4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid

Es besteht die Möglichkeit, sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem unten genannten Ansprechpartner in Verbindung.
Ein rechtsförmlicher Bescheid geht Ihnen nach Abschluss jedes Prüfungsteiles zu. Ist die Gesamtprüfung bestanden, erhalten Sie das Prüfungszeugnis.

5. Bestehensregel

Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie in der schriftlichen und in der mündlichen Prüfung ohne Rundung mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben.

6. Hilfsmittel und Rechtsstand

Die in den einzelnen Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel bzw. den abgefragten Rechtsstand erhalten die Teilnehmer ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.

7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr

Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internet-Seite: https://www.ihk.de/schwaben/ – Dokumentennummer: 3006344. Ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zur Zeit € 460,- (aktueller Gebührentarif der IHK Schwaben). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung – nicht Lehrgangsbeginn – gültige Tarif. Die Prüfungsgebühr ist vor Eintritt in die Prüfung zu bezahlen.

8. Wiederholung der Prüfung

Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Ein bereits bestandenes Prüfungsfach wird automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren angetreten wird.

IHK-Notenschlüssel:

sehr gut: 100 - 92 Punkte
gut: 91 - 81 Punkte
befriedigend: 80 - 67 Punkte
ausreichend: 66 - 50 Punkte
mangelhaft: 49 - 30 Punkte
ungenügend: 29 - 0 Punkte