Prüfung "Geprüfte/r Fachwirt/in im E-Commerce"
Die Prüfung zur/zum „Geprüften Fachwirt/in im E-Commerce“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenplan und die Berufspraxis.
1. Aufbau und Ablauf der Prüfung
Termine (Bekanntgabe bei Lehrgangsbeginn)
Prüfungsfächer: | Dauer: |
1. Entwickeln von Strategien für den E-Commerce
2. Gestalten von Prozessen im E-Commerce
3. Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce
4. Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern
|
2 x 300 Min.
Prüfung in Form von zwei Situationsaufgaben
|
5. Präsentation (max. 10 Min.) und Fachgespräch (max. 20 Minuten)
Achtung: Diese mündliche Prüfung kann nur erfolgen, wenn die schriftliche Prüfung abgelegt wurde.
Das Thema wird vom Prüfungsteilnehmer gewählt und ist dem Prüfungsausschuss bei Eintritt in die schriftliche Prüfung einzureichen. |
ca. 30 Min. |
2. Ergebnismitteilung
Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis schriftlich zugesandt.
3. Mündliche Ergänzungsprüfung
Zum Bestehen und zur Notenverbesserung ist keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.
4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid
Es besteht die Möglichkeit, sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem entsprechenden Ansprechpartner in Verbindung.
Ein rechtsförmlicher Bescheid geht Ihnen nach Abschluss jedes Prüfungsteiles zu. Ist die Gesamtprüfung bestanden, erhalten Sie das Prüfungszeugnis.
5. Bestehensregel
Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie in der schriftlichen und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben.
6. Hilfsmittel und Rechtsstand
Die in den einzelnen Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel bzw. den abgefragten Rechtsstand erhalten die Teilnehmer ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.
7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr
Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internet-Seite: https://www.ihk.de/schwaben/ – 5210986: ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zur Zeit € 360,-. (Gebührentarif der IHK Schwaben, aktueller Stand). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung – nicht Lehrgangsbeginn – gültige Tarif. Die Prüfungsgebühr ist vor Eintritt in die Prüfung zu bezahlen.
8. Wiederholung der Prüfung
Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Ein bereits bestandenes Prüfungsfach wird automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren angetreten wird.
IHK-Notenschlüssel:
sehr gut: | 100 - 92 Punkte |
gut: | 91 - 81 Punkte |
befriedigend: | 80 - 67 Punkte |
ausreichend: | 66 - 50 Punkte |
mangelhaft: | 49 - 30 Punkte |
ungenügend: | 29 - 0 Punkte |