Prüfung "Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in" – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung

Die Prüfung zur/zum „Geprüften Bilanzbuchhalter/in“ – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung ist eine öffentlichrechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenplan und die Berufspraxis.

1. Aufbau und Ablauf der Prüfung

Termine (Bekanntgabe bei Lehrgangsbeginn)
Prüfungsfächer: Dauer:
1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
3. Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und kontrollieren
3 x 240 Min.
Prüfung in Form von drei Aufgabenstellungen
5. Präsentation und Fachgespräch
Achtung: Diese mündliche Prüfung kann nur abgelegt werden, wenn die schriftliche Prüfung bestanden wurde. Die Präsentation soll max. 15 Min. dauern.
Das Thema wird vom Prüfungsteilnehmer gewählt und ist dem Prüfungsausschuss bei Eintritt in die schriftliche Prüfung einzureichen.
ca. 45 Min.

2. Ergebnismitteilung

Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form der sog. „Ergebnismitteilung“ schriftlich zugesandt.

3. Mündliche Ergänzungsprüfung

Zum Bestehen und zur Notenverbesserung ist keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.

4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid

Es besteht die Möglichkeit – nach Abschluss der mündlichen Prüfung – sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem unten genannten Ansprechpartner in Verbindung.
Einen rechtsförmlichen Bescheid erhalten Sie nach Abschluss der Prüfung; bei Bestehen in Form des Prüfungszeugnisses.

5. Bestehensregel

Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie in der schriftlichen (jede der 3 Aufgabenstellungen) und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben.

6. Hilfsmittel und Rechtsstand

Die in den Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel bzw. den abgefragten Rechtsstand erhalten die Teilnehmer ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.

7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr

Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internet-Seite: www.ihk.de/schwaben – Dokumentennummer: 5061640. Ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zur Zeit € 460,- (Gebührentarif der IHK Schwaben, aktueller Stand). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung – nicht Lehrgangsbeginn – gültige Tarif. Die Prüfungsgebühr ist vor Eintritt in die Prüfung zu bezahlen.

8. Wiederholung der Prüfung

Eine Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Ein bereits bestandener Prüfungsteil wird automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren angetreten wird.
Hinweis: Wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden wurde, müssen in der Wiederholungsprüfung alle drei Aufgabenstellungen erneut abgelegt werden (Auch wenn einzelne Aufgabenstellungen bestanden wurden!).

IHK-Notenschlüssel:

sehr gut: 100 - 92 Punkte
gut: 91 - 81 Punkte
befriedigend: 80 - 67 Punkte
ausreichend: 66 - 50 Punkte
mangelhaft: 49 - 30 Punkte
ungenügend: 29 - 0 Punkte