Weiterbildungsprüfung
Elektrofachkraft in der Industrie
Die Zulassung zur Prüfung muss vor Lehrgangsbeginn , spätestens jedoch vier Monate vor der ersten schriftlichen Prüfung vorliegen.
Zulassungsvoraussetzungen
anerkannter technischer Ausbildungsberuf
Eine Zulassung ist auch möglich, wenn vergleichbare berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auf andere Art und Weise erworben wurden und glaubhaft gemacht werden können.
Berufliche Bildung → Vor der Prüfung – > Zulassungsantrag
Aufbau und Ablauf der Prüfung
Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen
Hier finden Sie die einschlägige Rechtsvorschrift und die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier.
Lehrgangsträger
Informationen zu entsprechenden Lehrgangsangeboten / Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier.
Prüfungstermine
| Prüfungsfächer |
Jahr 2027
schriftl. Prüfungen
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Jahr 2027
praktische Prüfung
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03.02.2027 | vsl. 04.02 . - 26.02.2027 |
Prüfungsanmeldung
Eine verbindliche Anmeldung kann nur dann erfolgen, wenn Sie bereits eine Zulassung zur Prüfung von der IHK erhalten haben.
Ihre Anmeldung können Sie nach erfolgreicher Zulassung über folgenden Link tätigen. WICHTIG: Die Zulassung zur Prüfung muss ebenfalls von Ihnen über das Weiterbildungsportal gestellt werden. Eine schriftliche Bestätigung wird Ihnen in Form einer Einladung ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung postalisch zugesandt. (mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel)
| Anmeldeschluss | |
| Frühjahr Prüfungslauf | 30. Oktober |
| Sommer Prüfungslauf | 30. März |
Prüfungsgebühren
| Prüfung | Prüfungsgebühr in Euro |
| Erstprüfung | 300,00 |
| Wiederholungsprüfung | 50 Prozent der Prüfungsgebühr |
| Ordnungsgemäßer Rücktritt vor Beginn einer Prüfung |
100,00 |
| Nachholung einzelner Prüfungsleistungen |
50 Prozent der Prüfungsgebühr |
| Zweitschrift (Zeugnis) | 30,00 |
| Großer Schmuckbrief (IHK-Brief DIN A3) |
50,00 |
| Widerspruchsbescheid je nach Aufwand |
bis 750,00 |
