IHK Schwaben

Neue Abschlussbezeichnungen in den Weiterbildungsprüfungen

Zur Stärkung der höherqualifizierenden Berufsbildung werden die in der Ordnungspraxis des Bundes bereits entwickelten und vom Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) empfohlenen drei beruflichen Fortbildungsstufen unmittelbar im BBiG verankert.
In der höheren Berufsbildung werden die Bezeichnungen “Bachelor Professional” für die Meister und Fachwirte und der “Master Professional” für die IHK-Betriebswirte und Berufspädagogen eingeführt. Die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium wird dadurch verdeutlicht.
Hinweis: Damit die neuen Abschlussbezeichnungen zukünftig auf den Prüfungszeugnissen der IHK ausgegeben werden dürfen, muss der Verordnungsgeber (insbesondere Bundesministerien) zunächst die Fortbildungsordnungen erlassen bzw. anpassen.
Die neuen Bezeichnungen gelten erst ab diesem Zeitpunkt sowie ausschließlich für Teilnehmer/-innen, die ihre Fortbildungsprüfung nach der neuen Verordnung erfolgreich bestanden haben.
Weitere Informationen zum Berufsbildungsgesetz (BBiG) finden Sie hier.