IHK Schwaben

Complianceregeln

Die Organisation und Durchführung von Prüfungen, mit und ohne öffentlich-rechtlichen Abschluss ist eine zentrale Aufgabe der IHK-Arbeit. Dabei ist es für die IHK Schwaben selbstverständlich, dass diese Organisation und Durchführung neutral, objektiv und nach einheitlichen Standards erfolgen und keine Einzelinteressen verfolgt oder bevorzugt werden. Aus diesem Grund sind folgende Punkte von allen zwingend zu beachten:

1. Verschwiegenheitspflicht

Über den Verlauf, die Geschehnisse und Ergebnisse von Prüfungshandlungen, ist strengste Verschwiegenheit zu wahren. Dies betrifft auch die Daten der Prüfungsteilnehmer, der Beratungen des Ausschusses als auch der Besonderheiten der Prüfungslokalitäten.
Diese Pflicht gilt auch nach dem Ausscheiden als IHK-Mitarbeiter oder der Beendigung der Prüfertätigkeit fort.

2. Sicherheit/ Vertraulichkeit

Die Sicherheit der Prüfung ist eines der höchsten Güter in der Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Aufgabe. Daher sind Prüfungsaufgaben vor, während und nach der Prüfung stets sicher und vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte zu verwahren. Dies umfasst auch den Transport zum Prüfungsort. Es ist sicherzustellen, dass Prüfungsunterlagen auch nach erfolgter Prüfung nicht an unberechtigte Dritte herausgegeben werden und die Ergebnisse der Prüflinge vertraulich behandelt werden. Da Prüfungsaufgaben teilweise mehrfach oder auch in abgewandelter Form eingesetzt werden, dürfen auch bereits verwendete Prüfungsunterlagen nicht zum Zwecke der Vorbereitung an Prüfungskandidaten herausgegeben werden.

3. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Im Rahmen der Prüfungsabnahme, bei Besuchen von Prüfungsstandorten oder bei der Prüfung selbst erhalten die Beteiligten teilweise auch Einblick in Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dritter Unternehmen. Über die hierbei erhaltenen Einblicke und Informationen ist striktes Stillschweigen zu wahren. Diese Informationen werden nicht zum eigenen oder dem Vorteil des eignen Unternehmens verwendet. Die Verschwiegenheitspflicht umfasst auch diese Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

4. Befangenheit

Jede Befangenheit gegenüber dem Prüfling ist auszuschließen. Eine Befangenheit kann sich insbesondere aus einem verwandtschaftlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang ergeben.
Mögliche Fälle von Befangenheit werden dem zuständigen Ansprechpartner der IHK unter Angabe des konkreten Sachverhalts unverzüglich mitgeteilt.

5. Abwerbeverbot

Im Rahmen der Organisation und Durchführung von Prüfungen entstehen zwangsläufig enge Kontakte mit potentiellen Nachwuchs- und Fachkräften. Diese Kontakte dürfen nicht unmittelbar oder mittelbar zu „RecruitingMaßnahmen“ genutzt werden. Das „Abwerben“ von Mitarbeitern anderer Unternehmen ist nicht gestattet.

6. Bestechung/ Bestechlichkeit

Oberstes Gebot für alle Beteiligten ist immer die objektive Betrachtung jedes einzelnen Prüflings. Daher erfolgt die Organisation und Durchführung von IHK-Prüfungen stets ohne Einflussnahme durch Dritte. Jede Einflussnahme auf Prüfungsablauf oder Prüfungsergebnis hat zwingend zu unterbleiben. Jeder Versuch ist meldepflichtig.

7. Offenbarungspflicht bei Kenntnis von Vorfällen

Bei Bekanntwerden von Sachverhalten und Vorgängen, welche einen der oben genannten Punkte betreffen oder in sonstiger Weise geeignet sind, die Neutralität der Organisation und Durchführung von Prüfungen zu verletzen, sind unverzüglich und ausnahmslos zu melden. Gleiches gilt wenn der Verdacht eines sonstigen strafrechtlich relevanten Sachverhaltes zugrunde liegt.
Ansprechpartner ist der jeweilige Abteilungsfeldleiter, in dessen Verantwortungsbereich die jeweilige Prüfung fällt, sowie der Compliancebeauftragte der IHK Schwaben. Dies sind:
Patrick Augustin Ausbildungsprüfungen
Ansprechpartner Verantwortungsbereich und Kontaktdaten
Annika Braun Weiterbildungsprüfungen und Ausbildungsprüfungen
Tel. 0821 3162-1409
Annika.Braun@schwaben.ihk.de
Peter Stöferle Abteilung Mobilität und Stadtentwicklung
Tel. 0821 3162-206
Peter.Stoeferle@schwaben.ihk.de
Thomas Gutjahr Compliancebeauftragter
Tel. 0821 3162-203
Thomas.Gutjahr@schwaben.ihk.de

8. Complianceorganisation

Die IHK Schwaben stellt durch organisatorische Maßnahmen sicher, dass die Organisation und Durchführung von Prüfungen neutral, objektiv und nach einheitlichen Standards erfolgt. Soweit möglich wird dies durch technische Maßnahmen sichergestellt.
Jede IHK-Prüfung folgt einheitlichen Sicherheitsstandards, welche regelmäßig durch die Fachabteilungen in Zusammenarbeit mit dem Stabsbereich Compliance aktualisiert werden. Dies erfolgt im Rahmen einer ständigen Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Leiter des Stabsbereichs Compliance, dem Fachbereichsleiter Prüfungen sowie weiteren fachbezogenen Mitarbeitern.
Zudem erfolgen regelmäßig Plausibilitätskontrollen und stichpunktartige Kontrollen der Prüfungsabläufe.

* Aus Gründen der einfachen Lesbarkeit wird jeweils die männliche Form gewählt. Selbstverständlich sind hier aber alle weiblichen*männlichen*diversen Betroffenen mit einbezogen.