Technische Ausbildungsprüfungen

Packmittel­technologe/-in

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung findet in den Prüfungsbereichen Produktionsvorbereitung und  Erstellen eines Handmusters statt.
Für den Prüfungsbereich Produktionsvorbereitung bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
1. zur Umsetzung der Kundenanforderungen Arbeitsschritte zu planen, Arbeitsmittel festzulegen, Materialien auszuwählen, Anforderungen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes sowie der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen,
2. Auftragsdaten zum Rüsten und Steuern der Packmittelmaschine umzusetzen,
3. die Auswahl von Materialien und Werkzeugen sowie Fertigungs- und Lagermöglichkeiten darzustellen und dabei qualitätssichernde Maßnahmen aufzuzeigen;
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Für den Prüfungsbereich Erstellen eines Handmusters bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
1. Packmittel unter Beachtung technischer und organisatorischer Vorgaben zu entwerfen,
2. technische Zeichnungen von Hand anzufertigen,
3. Handmuster manuell herzustellen;
4. der Prüfling soll ein Prüfungsstück anfertigen;
Die Prüfungszeit beträgt drei Stunden.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Zeit
Auftragsvorbereitung und Managementsysteme
150 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Prüfungstermine 

Praktische Abschlussprüfung

Für den Prüfungsbereich Packmittelproduktion bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
1. die für den Arbeitsauftrag benötigten Unterlagen und Materialien zum Einrichten von Packmittelmaschinen zu beschaffen,
2. Arbeitsprozesse unter Beachtung wirtschaftlicher, ökologischer, technischer und organisatorischer Vorgaben kundenorientiert durchzuführen und zu dokumentieren,
3. Maschinen und Anlagen zu rüsten,
4. die Produktion anzufahren und zu steuern, das Produktionsergebnis zu prüfen, zu beurteilen und zu optimieren,
5. das Packmittel in der vorgegebenen Qualität termingerecht und wirtschaftlich herzustellen sowie Maßnahmen zur Behebung von Störungen einzuleiten,
6. Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten durchzuführen sowie Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen,
7. Prozessdaten und Produktionsbedingungen zu kommunizieren und zu dokumentieren;
Dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
Einrichten und Fahren von Maschinen und Anlagen für zwei Fertigungsverfahren unter Berücksichtigung einer der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1 sowie einer der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2;
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe sowie ein situatives Fachgespräch durchführen.
Die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens zehn Minuten dauern.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Dezember /Januar / Februar

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
2. im Prüfungsbereich „Packmittelproduktion“ mit mindestens „ausreichend“,
3. in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“
und
4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche „Auftragsvorbereitung und Managementsysteme“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.